Verbrennungen: Schadensersatz und Schmerzensgeld
Verbrennungen gehören zu typischen Schäden, die erhebliche Schadensersatzforderungen auslösen können. Hierzu gehören auch die Forderung von Schmerzensgeld. Schmerzensgeld soll dabei dem immateriellen Schaden ausgleichen, also alles Leiden, das nicht unmittelbar in Geld beziffert wrden kann. Verbrennungen können verschiedenste Ursachen haben. Als Kanzlei für Medizinrecht sind wir in vielen Fällen von Verbrennungen mit Fällen befasst, in denen Dritte den Verbrennungsschaden verursacht haben.
Verbrennungen als medizinisches Phänomen
Rechtsanwalt Sebastian Krahnert hat sich in seiner Zeit als Student im Praktischen Jahr intensiv mit dem Thema Verbrennungen auseinandersetzt, als er am Universitätsklinikum Dresden in der Rechtsmedizin einen Teil dieses Ausbildungsabschnittes verbracht hat. Daraus erwächst ein vertieftes Verständnis für diese Art von Verletzungen, wenn sie Gegenstand des Rechtsstreites sind.
Die Medizin unterscheidet Verbrennungen nach Graden. Je höher der Grad der Verbrennung, umso größer ist die Zerstörung von Strukturen der Haut. Verbrennungen ersten Grades weisen eine Hautrötung auf, wie man sich von einem leichten Sonnenbrand kennt. Verbrennungen vierten Grades sind demgegenüber Verkohlungen, welche die Muskulatur, Knochen und Faszien erfassen.
Die Verbrennungsgrade unterscheiden sich auch in ihrer Schmerzintensität und in der Frage, ob der Schaden reversibel ist. Gegebenenfalls können irreversible Schädigungen auftreten, die dann als dauerhafte Folgen bleiben: Auch hier reicht das Spektrum von Pigmentverschiebungen über Narben bis hin zu schweren Bewegungseinschränkungen.
Übertragung auf die rechtliche Ebene
Auf der rechtlichen Ebene kommen verschiedene Fragen auf, um einen Fall im Sinne des Mandanten klären zu können. Dazu gehört etwa:
- Wer oder was hat die Verbrennung verursacht?
- Ist jemandem die Verbrennung als schuldhaft vorzuwerfen?
- Welches Ausmaß an Verbrennungen liegt vor?
- Welche Beeinträchtigungen gingen damit einher?
- Welche dauerhaften Folgen bleiben?
Aus diesen und anderen Fragen lässt sich ein genaues Bild des rechtlichen Falles zeichnen. Nur können wir ermitteln, ob überhaupt ein Anspruch besteht und, wenn ja, in welcher Höhe Schmerzensgelder angesetzt werden können. Es ist uns bereits in einer Vielzahl von Fällen gelungen, in Fällen mit Verbrennungen die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
Beispiele aus der anwaltlichen Tätigkeit
Verbrennungen entstehen nicht durch Feuer oder Brände. So haben wir beispielsweise in folgenden Fälle mit Verbrennungsschäden anwaltlich beraten und vertreten:
- Verbrennungen durch IPL (Intense Pulsed Light): Die IPL-Technologie dient beispielsweise der Enthaarung und ist der Lasertechnologie ähnlich. Daher ist auch oft in IPL-Laser die Rede, obwohl es sich in Wirklichkeit nicht um einen Laser handelt. Das gepulste Licht des IPL-Gerätes kann zu Verbrennungen führen; und das ausgerechnet dort, wo die Enthaarung beabsichtigt ist. Es stellt sich daher stets die Frage, ob die IPL-Technologie überhaupt angewendet werden durfte, ob richtig aufgeklärt wurde und ob die Anwendung den Regeln entsprach. Wir haben bereits unterschiedlichste Schäden durch IPL gesehen: von kleinen Narben im Gesichtsbereich bis zu großen schwarzen Hautkrusten im über beide Arme und das Dekolleté.
- Verbrennungen durch Kälte (hier: Kryolipolyse): In einem Fall setzten wir uns mit der völlig unsachgemäßen Anwendung eines Kryolipolyse-Gerätes auseinander. Dieser Fall hat es sogar in die Boulevardpresse geschafft. Die Kryolipolyse soll Körperfett durch Kälte aufllösen. Hierfür benötigt der Anwender natürlich eine gewisse Expertise. Noch nicht völlig geklärt ist im Übrigen die Frage, ob Kosmetiker, Heilpraktiker oder (nur) Ärzten mit diesem Verfahren behandeln dürfen. Letztlich führt Kälte zu vergleichbaren Schäden wie Hitze. Kälteschäden sind daher auch Verbrennungsschäden. Diese sind hier durch die zu intensive Anwendung der Kältepads entstanden, wodurch die Betroffenen bereits Brandblasen hatten.
- Verbrennungen durch kochend heiße Wärmflasche: In einem weiteren Fall meinte eine Hebamme, einen angeblichen Wochenflussstau (Lochiometra) durch die Anwendung einer Wärmflasche zu lösen. Sie brachte Wasser zum sieden, füllte es in die Flasche und legte diese so auf den Bauch der Betroffenen. Der „Abdruck“ der Wärmflasche fand sich als Brandverletzung wieder. Hier musste eine Hauttransplantation vom Oberschenkel erfolgen. Ersichtlich wurde hier die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen. Auch diesen Fall kommen wir erfolglreich im Sinne unserer Mandantschaft lösen.
- Verbrennungen durch Elektrokauter während der Operation im Krankenhaus: Während einer Operation kam es zu massiven Verbrennungen am Gesäß, weil das OP-Personal eine Elektrode für ein Elektroskalpell unsachgemäß befestigte. Tritt etwa Feuchtigkeit zwischen den aufgeklebten Stromleiter am Gesäß oder Oberschenkel, kann diese durch den elektrischen Strom erhitzt werden und massive Verbrennungen herbeiführen. So lag es in einem unserer Fälle.
Anwaltliche Beratung und Vertretung in Fällen von Verbrennungen
Wie bei anderen Fällen mit Bezug zur Medizin auch sollte bei Verbrennungen eine kompetente anwaltliche Beratung erfolgen. Ob eine Haftung besteht und, wenn ja, welche Forderungen der Mandant oder der Gegner erheben oder ggf. abwehren kann, lässt sich am ehesten mit anwaltlicher Hilfe ermessen. Ein Verständnis für die medizinischen Hintergründe ist dabei dringend erforderlich.
In einem ersten Beratungsgespräch lassen sich hierbei schon viele Punkte klären, so dass wir abschätzen können, ob sich eine weitere Vertretung lohnt. Hierbei können wir schon die Höhe des Schmerzensgeldes ansprechen. Auch wenn es darum geht, eine Forderung abzuwehren, lohnt sich die Prüfung, ob man zu Recht in Anspruch genommen wurde und ob der Anspruch vielleicht überhöht ist.
Besuchen Sie unsere Kontaktseite und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Gerne helfen wir Ihnen auch in Ihrem Fall weiter.
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Sehr Gute info