Die Realität hinter Schönheitsoperationen und Instagram-Idealen 

In der heu­ti­gen digi­ta­len Ära von Insta­gram und ande­ren sozia­len Platt­for­men wird das Stre­ben nach Schön­heit und Per­fek­ti­on oft zu einem uner­reich­ba­ren Ide­al erho­ben. Die schein­bar makel­lo­sen Bil­der und insze­nier­ten Posts set­zen Stan­dards, die für vie­le Men­schen Druck bedeu­ten, die­sen Schön­heits­idea­len nach­zu­ei­fern. Vie­le Men­schen grei­fen hier­für auf Schön­heits­ope­ra­tio­nen zurück. Doch hin­ter der glän­zen­den Fas­sa­de ver­birgt sich eine Welt vol­ler Her­aus­for­de­run­gen und poten­zi­el­ler Risi­ken, ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit ästhe­ti­schen Eingriffen. 

Unsere Erfolge im Bereich von Schönheitsoperationen 

Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl und ihr spe­zia­li­sier­tes Team ver­tre­ten zahl­rei­che Man­dan­ten, die nach Schön­heits­ope­ra­tio­nen wie Lipo­fil­ling, Bauch­de­cken­straf­fung, Mom­my Make­over, Brust­ver­grö­ße­rung, Face­lift, Nasen­kor­rek­tur und Fett­ab­sau­gung mit schwer­wie­gen­den Kom­pli­ka­tio­nen, Behand­lungs­feh­lern und Fol­ge­schä­den zu kämp­fen haben. 

Schönheitsoperationen und Arzthaftung
Schön­heits­ope­ra­tio­nen lie­gen im Trend: Ihre Kehr­sei­te sind unzu­rei­chen­de Auf­klä­run­gen von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten und Behandlungsfehler

Fallbeispiel: Erfolgreicher Vergleich über 27.500 Euro nach Facelift 

Für einen unse­rer Man­dan­ten for­der­ten wir Scha­den­er­satz auf­grund einer feh­ler­haf­ten ärzt­li­chen Behand­lung infol­ge sei­nes Face-Lif­tings und der nach­fol­gen­den Revi­si­ons­ope­ra­tio­nen ein. Vor der Ope­ra­ti­on ver­säum­te ein sehr bekann­te Ber­li­ner „Schön­heits­chir­ur­gen“ pflicht­wid­rig, die not­wen­di­gen prä­ope­ra­ti­ven Unter­su­chun­gen durch­zu­füh­ren. Er führ­te u.a. kein Blut­bild zur Fest­stel­lung des indi­vi­du­el­len Risi­kos auf­grund der Dia­be­tes mel­li­tus Typ I‑Erkrankung durch. Dies stell­te bereits einen schwe­ren Behand­lungs­feh­ler dar, da eine sol­che Unter­su­chung vor jedem chir­ur­gi­schen Ein­griff erfor­der­lich ist. 

Auch die Durch­füh­rung der Ope­ra­ti­on selbst ent­sprach nicht den ärzt­li­chen Stan­dards. Dies führ­te zu dau­er­haf­ten Span­nun­gen, Schmer­zen und Ver­nar­bungs­stö­run­gen bei unse­rem Man­dan­ten. Die fal­sche Nach­sor­ge ver­stärk­te die Beschwer­den wei­ter und führ­te zu unnö­ti­gen Folgeeingriffen. 

Nach einem lang­wie­ri­gen Rechts­streit konn­te Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl für unse­ren Man­dan­ten einen Ver­gleich über 27.500 Euro erzie­len. Die­se finan­zi­el­le Ent­schä­di­gung stellt nicht nur eine Wie­der­gut­ma­chung dar. Sie unter­streicht auch ihre Erfol­ge im Kampf für die Rech­te und Gerech­tig­keit von Geschä­dig­ten ästhe­ti­scher Eingriffe. 

Fallbeispiel: Erfolgreicher Vergleich über 40.000 Euro nach Bauchdeckenstraffung 

Eine ande­re Man­dan­tin ent­schied sich nach einer Gewichts­ab­nah­me für eine Bauch­de­cken­straf­fung, um über­schüs­si­ge Haut zu ent­fer­nen. Wäh­rend der Ope­ra­ti­on tra­ten jedoch schwer­wie­gen­de Kom­pli­ka­tio­nen auf, die zu einer län­ger als not­wen­di­gen Gene­sungs­zeit und blei­ben­den kör­per­li­chen Beschwer­den führ­ten. Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl iden­ti­fi­zier­te gro­be Behand­lungs­feh­ler, dar­un­ter man­geln­de prä­ope­ra­ti­ve Auf­klä­rung über die Risi­ken des Ein­griffs und unzu­rei­chen­de Nach­sor­ge. Zudem war ein schwer­wie­gen­der Befund­er­he­bungs­feh­ler gege­ben, da die Man­dan­tin an einer psy­chi­schen Erkran­kung litt, die vor der Ope­ra­ti­on nicht erkannt wur­de. Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl kämpf­te erfolg­reich für die Man­dan­tin und erziel­te einen Ver­gleich über 40.000 Euro. Die­se Ent­schä­di­gung half der Man­dan­tin, die finan­zi­el­len und kör­per­li­chen Belas­tun­gen der ent­stan­de­nen Schä­den zu lindern. 

Die Verantwortung der medizinischen Fachkräfte 

Ärz­te und Kli­ni­ken, die Schön­heits­ope­ra­tio­nen durch­füh­ren, tra­gen eine hohe Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit und das Wohl­erge­hen ihrer Pati­en­ten. Eine umfas­sen­de Auf­klä­rung über Risi­ken und eine gründ­li­che prä­ope­ra­ti­ve Unter­su­chung sind ent­schei­dend, um Kom­pli­ka­tio­nen zu ver­mei­den und die best­mög­li­che Behand­lung zu gewährleisten. 

Unsere Mission 

Mit ihrer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und einem enga­gier­ten Team setzt sich Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl dafür ein, dass Geschä­dig­te ästhe­ti­scher Ein­grif­fe gerecht ent­schä­digt wer­den. Sie steht immer an der Sei­te ihrer Man­dan­ten, bie­tet Unter­stüt­zung und kämpft für ihre Rech­te auf Gerech­tig­keit und Entschädigung. 

Schön­heits­ope­ra­tio­nen kön­nen das Leben vie­ler Men­schen posi­tiv beein­flus­sen, aber es ist wich­tig, sich der poten­zi­el­len Risi­ken bewusst zu sein und fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Wenn Sie oder jemand, den Sie ken­nen, durch eine ästhe­ti­sche Ope­ra­ti­on geschä­digt wur­den, zögern Sie nicht, sich an unse­re Kanz­lei zu wen­den. Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl und ihr Team im Bereich der Arzt­haf­tung hel­fen Ihnen gern dabei, Ihre Rech­te zu ver­tei­di­gen. Neh­men Sie Kon­takt mit uns auf und stel­len ger­ne eine kos­ten­lo­se Erst­an­fra­ge.

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