Sozialrecht:
Enge Bezüge zur Medizin
In vielen sozialrechtlichen Fällen bestehen enge Bezüge zur Medizin. Gerade dann können wir die Qualifikation als Rechtsanwalt und Arzt voll zum Vorteil unserer Mandantschaft nutzen. Hier bestehen enge Bezugspunkte zum Medizinrecht und zum Verwaltungsrecht. In diesen Rechtsgebieten haben sowohl Rechtsanwalt Krahnert als auch Rechtsanwältin Krahl durch Studium, Referendariat, Beruf und Fortbildung große Kenntnisse gesammelt.
Als Anwälte in Berlin widmen sich Sebastian Krahnert und Katja Krahl auch Fällen im Sozialrecht, gerade wenn sie Bezüge zur Medizin aufweisen, etwa in der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und im Schwerbehindertenrecht.
Gesetzliche Unfallversicherung
Nach Wegeunfällen und Dienstunfällen, aber auch bei Berufskrankheiten können Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier kann die Qualifikation in Medizin und Recht nutzbar gemacht werden, wenn es etwa um das Verletztengeld, um das Übergangsgeld, um Renten oder um die Anerkennung der Schädigung überhaupt geht.
Vergleichbare Fallkonstellationen können naturgemäß auch im Beamtenrecht auftreten, das jedoch dem Verwaltungsrecht unterfällt.