Kosten der Erstberatung
Das erste Beratungsgespräch ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kostenpflichtig. Wir prüfen gerne, ob ein Dritter (z.B. eine Rechtsschutzversicherung) diese Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Üblicherweise kostet ein Erstberatungsgespräch in unserem Haus 190,00 € und umfasst maximal ca. eine Stunde persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt. In diesem zeitlichen Rahmen besprechen wir die Möglichkeiten des weiteren rechtlichen Vorgehens, erarbeiten gegebenenfalls eine gemeinsame Strategie und informieren über die weiteren zu erwartenden Kosten und ggf. Finanzierungsmöglichkeiten.
Sollte die Erstberatung einen besonderen Umfang erfordern, etwa weil ungewöhnlich umfangreiche Dokumente zu sichten sind und der zeitliche Rahmen für eine erste fundierte Einschätzung nicht genügen, finden wir eine individuelle Lösung im persönlichen Gespräch.
Kosten der weiteren Vertretung
Im Bereich der hochqualifizierten und hochspezialisierten anwaltlichen Vertretung (wie im Medizinrecht) sind Honorarvereinbarungen üblich. Sie sind zur Gewährleistung einer optimalen Kostentransparenz ratsam. Auch unsere Kanzlei schließt mit unseren Mandanten üblicherweise Honorarvereinbarungen ab. Hierfür stehen verschiedene Modelle der Vergütung zur Verfügung.
Nach gesetzlichen Gebühren rechnen wir nur in Ausnahmefällen ab, weil diese üblicherweise nicht den Aufwand der Fallbearbeitung im Medizinrecht, die Schwierigkeit der interdisziplinären Bearbeitung und die überdurchschnittliche Qualifikation unserer Anwälte abbilden. Gerade in der langjährigen medizinischen und juristischen Ausbildung unserer Anwälte besteht eine besondere Qualifikation, die uns von anderen Kanzleien unterscheidet.
Nehmen Sie zur Terminfindung Kontakt mit uns auf.