Klagewelle der Krankenhäuser wegen MDK-Reformgesetz
Das MDK-Reformgesetz hat eine Klagewelle ausgelöst. Diesmal sind es in erster Linie die Krankenhäuser, die zahlreiche Fälle noch vor Jahresende gerichtlich anhängig gemacht haben. Ähnlich wie rund um das PpSG im Jahr 2018 ist es erneut zu regelrechten Massenklagen gekommen. Offenbar ist es das Ziel, etwaige Nachteile durch das MDK-Reformgesetz zu vermeiden. Dies dürfte insbesondere der Fall sein, um die verpflichtende vorgerichtliche Erörterung und die Präklusion von Argumenten zu umgehen, wenn diese nicht bereits in der Erörterung thematisiert wurden. Damit hat die Gesetzgebung des gegenwärtigen Gesetzgebers erneut eine Klagewelle mit erheblicher Belastung der Sozialgerichte ausgelöst.
Als auf Fragen der stationären Abrechnung spezialisierte Kanzlei sind wir gegenwärtig mit den Folgen der zweiten großen Klagewelle innerhalb weniger Jahre befasst.
Klagewelle soll vermeintliche Nachteile durch das MDK-Reformgesetz umgehen
Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Regelungsgegenstände des MDK-Reformgesetzes umgesetzt werden. Gerade die Prüfquoten sind sehr kritisch zu betrachten, erlauben Sie doch augenscheinlich Freiräume für fehlerhaftes Abrechnen. Gerade Kliniken, die sich auf bestimmte, vielfach stationär nicht erforderliche Behandlungen spezialisiert haben (z.B. Schmerztherapien), profitieren hiervon. Denn sie können trotz primärer Fehlbelegungen im größeren Umfang prüfungsfrei bleiben.
Ebenso bleibt es spannend, wie die Gerichte mit bestimmten Fragen umgehen. So ist es unserer Ansicht höchst fragwürdig, eine Präklusion mit Argumenten in das Gesetz zu schreiben. Jedenfalls rechtliche Argumente dürften Gericht im Prozess kaum ignorieren können; hier gilt der Anspruch auf rechtliches Gehör für alle Seiten. Aber auch medizinische Wertungen können nach unserem Dafürhalten im Gerichtsverfahren nicht außen vor bleiben, wenn der Prozess letztlich eine möglichst genaue Annäherung an die Wahrheit erreichen soll. Auch ist es möglich, dass erst gerichtliche Sachverständigengutachten neue Probleme zu Tage fördern. Anders als im Gerichtsverfahren gibt es außergerichtlich kein Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in die Patientenakten. Aus diesem Grund ist eine umfassende Argumentation auf Krankenkassenseite vorgerichtlich regelmäßig kaum möglich, gerade wenn der neutrale, nunmehr von den Krankenkassen losgelöste Medizinische Dienst (MD) Einzelaspekte „übersieht“.
Vielzahl von Klagen bringt Krankenkassen und Gerichte an Grenzen
Die neuerliche Klagewelle stellt Krankenkassen und Gerichte vor Herausforderungen. Im Moment werden die Klagen im großen Stil zugestellt. Auch unsere Mandantschaft erhält zahlreiche Klagen, die wir als Kanzlei sogleich strukturiert priorisieren und berbeiten. Gerade die „Massenklagen“, also Verfahren, in denen in einer Klage eine Vielzahl von Behandlungsfällen rechtshängig gemacht wird, bringen hierbei einige Herausforderungen mit sich. Allein die Masse an betroffenen Verfahren stellt für viele Krankenkassen eine Herausforderung in der sachgerechten Fallbearbeitung dar. Wir prüfen die Fälle, wirken auf Trennungsbeschlüsse hin und versuchen, in jedem Einzelfall sachgerechte Lösungen für unsere Mandanten zu erarbeiten.
Auch die Geschäftsstellen der Sozialgerichte sehen mit der neuerlichen Klagewelle einen erheblichen Arbeitsanfall. Es ist damit zu rechnen, dass die Verfahrensdauern von Klageverfahren vor den Sozialgerichten in den KR-Kammern weiter steigen werden.
Wir beraten und vertreten Krankenkassen im Bereich der stationären Abrechnung
Als Kanzlei widmen wir uns mit großem Schwerpunkt dem Krankenversicherungsrecht, insbesondere Problemen der stationären Abrechnung. In langjähriger Erfahrung vertreten wir Krankenkassen vor den Sozialgerichten in Abrechnungsstreiten. Wir blicken hierbei auf eine langjährige Erfahrung mit mehreren tausend Verfahren zurück. Rechtsanwalt Dr. Krahnert leitet unser Team für stationäre Abrechnungsfragen. Er verfügt über die Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Arzt. Hierdurch ist es in vielen Verfahren möglich, Chancen und Risiken besser zu erfassen und für unsere Mandanten eine optimale Vertretung zu bieten.
Auch im Rahmen der neuerlichen Klagewelle beschäftigen wir uns intensiv mit den betroffenen Einzelfällen.
Sollten Sie Unterstützung durch rechtliche Vertretung in Klageverfahren benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.