Kaiserschnitt ohne ausreichende Narkose: Ein Riesenerfolg für Gerechtigkeit und Entschädigung 

In der Welt der medi­zi­ni­schen Behand­lung gibt es Stan­dards, die jeder Arzt ein­hal­ten soll­te, beson­ders bei ope­ra­ti­ven Ein­grif­fen. Doch was pas­siert, wenn die­se Stan­dards nicht ein­ge­hal­ten wer­den und Pati­en­ten dadurch schwe­res Leid erfah­ren? Dies war der Fall bei unse­rer Man­dan­tin, die einen Kai­ser­schnitt (Sec­tio caesarea) unter beson­ders schmerz­haf­ten Umstän­den erlei­den musste. 

Der Fall: grober Behandlungsfehler beim Kaiserschnitt 

Bei unse­rer Man­dan­tin lag der Fall eines gro­ben Behand­lungs­feh­lers vor, wie er in der Arzt­haf­tung als inak­zep­ta­bel gilt. Trotz eines nega­ti­ven Schmerz­tests wur­de die Sec­tio, also der Kai­ser­schnitt, ohne War­te­zeit auf die Wir­kung der Anäs­the­sie durch­ge­führt. Dies führ­te zu einer Situa­ti­on, in der unse­re Man­dan­tin die Schmer­zen des chir­ur­gi­schen Ein­griffs ohne ange­mes­se­ne Betäu­bung ertra­gen muss­te. Eine Voll­nar­ko­se wäre hier eine alter­na­ti­ve Opti­on gewe­sen, die die Ärz­te jedoch nicht in Betracht zogen. Die­ser ekla­tan­te Ver­stoß gegen medi­zi­ni­sche Stan­dards und die ele­men­ta­re Für­sor­ge­pflicht gegen­über der Pati­en­tin führ­te zu schwer­wie­gen­den phy­si­schen und psy­chi­schen Schä­den bei ihr. 

Kaiserschnitt ohne Narkose: Rechtsanwältin Krahl erstreitet einen hohen Vergleichsbetrag
Wenn einer der schöns­ten Tage im Leben zum Hor­ror wird: trau­ma­ti­sie­ren­de Kai­ser­schnitt­ent­bin­dung ohne aus­rei­chen­de Narkose

Die Auswirkungen auf unsere Mandantin: schwere Schmerzen und Traumatisierung 

Unse­re Man­dan­tin muss­te nicht nur den phy­si­schen Schmerz des chir­ur­gi­schen Ein­griffs ertra­gen. Sie litt auch auch unter erheb­li­chen see­li­schen Qua­len, die mit einer der­art rück­sichts­lo­sen Vor­ge­hens­wei­se ein­her­ge­hen. Die Ope­ra­ti­on wur­de trotz ihrer wie­der­hol­ten Schmerz­be­kun­dun­gen fort­ge­setzt. Dies führ­te zu einem trau­ma­ti­schen Erleb­nis, das weit über die übli­chen post­ope­ra­ti­ven Beschwer­den hin­aus­ging. An einem Tag, der eigent­lich einer der glück­lichs­ten im Leben einer wer­den­den Mut­ter sein soll­te, sah sich unse­re Man­dan­tin mit einer Situa­ti­on kon­fron­tiert, die eher an Fol­ter als an medi­zi­ni­sche Für­sor­ge erinnerte. 

Unsere erfolgreiche Intervention: hohe Entschädigungssumme für die betroffene Frau 

Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl und ihr Team setz­ten sich ener­gisch für unse­re Man­dan­tin ein. Durch eine gründ­li­che Ana­ly­se des Falls und eine über­zeu­gen­de Argu­men­ta­ti­on gelang es uns, eine Ent­schä­di­gung von 10.000 Euro durch einen Ver­gleich zu erstrei­ten. Die­ser Betrag mag im Ver­gleich zu den erlit­te­nen Qua­len gering erschei­nen. Er mar­kiert jedoch einen bedeu­ten­den Erfolg in der Aner­ken­nung des erlit­te­nen Unrechts und der Ver­ant­wort­lich­keit der behan­deln­den Ärz­te. Bis­her ist in der Recht­spre­chung nur ein ähn­li­cher Fall bekannt, bei dem die Klä­ge­rin ledig­lich 6.000 Euro erhielt. Unser erziel­ter Ver­gleich von 10.000 Euro stellt somit einen bemer­kens­wer­ten Prä­ze­denz­fall dar. Er unter­streicht, dass sich unser Enga­ge­ment für Gerech­tig­keit gelohnt hat. 

Schlussfolgerung 

Medi­zi­ni­sche Ein­grif­fe soll­ten dazu die­nen, das Leben der Pati­en­ten zu ver­bes­sern und Lei­den zu lin­dern, nicht zu ver­stär­ken. Wenn Sie oder jemand, den Sie ken­nen, durch eine feh­ler­haf­te Behand­lung geschä­digt wur­den, zögern Sie nicht, recht­li­chen Bei­stand zu suchen. Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl und ihr Team hel­fen Ihnen und tre­ten für Ihre Rech­te ein. Wir kämp­fen für Gerech­tig­keit und dafür, dass sol­che Feh­ler nicht unge­sühnt blei­ben. Ger­ne kön­nen Sie sich mit einer kos­ten­lo­sen Erst­an­fra­ge an uns wenden.

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