Medizinischer Hintergrund: Der hypoxische Hirnschaden
Hypoxischer Hirnschaden: Untergang von Nervenzellen durch Sauerstoffmangel
Als Kanzlei für Medizinrecht möchten wir in diesem Beitrag zu medizinischen Hintergründen haftungsrechtlich relevanter Erkrankungen auf eine schwerwiegende Hirnschädigung aufmerksam machen: der hypoxische Hirnschaden. Ein hypoxischer Hirnschaden entsteht durch Sauerstoffmangel im Hirngewebe. Nervenzellen (Neuronen) leisten viel; sie benötigen für ihren Stoffwechsel große Mengen Sauerstoffs. Eine Sauerstoffmangelsituation trifft Nervenzellen daher empfindlich. Bereits nach kürzester Zeit gehen Nervenzellen zugrunde. Der entstehende Schaden ist daher umso größer, je länger der Sauerstoffmangel anhält. Es kommt also auf die Zeit an. Das bedeutet, dass eine schnelle und richtige Reaktion auf eine solche Situation erforderlich ist.
Situationen, in denen ein hypoxischer Hirnschaden entstehen kann
Hypoxische Hirnschäden können infolge aller medizinischer Notfälle entstehen, die eine hinreichende Sauerstoffsättigung im Blut, die Blutzirkulation insgesamt oder die Blutversorgung speziell im Gehirn bedingen. Denkbar sind insbesondere folgende Konstellationen:
- frühkindliche Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel während der Schwangerschaft, der Geburt oder im Kleinkindalter,
- Wiederbelebung nach einem Herzinfarkt,
- Wiederbelebung nach einem Ertrinkungsunfall,
- Schlaganfall (Apoplex) und Hirnblutung,
- Narkosezwischenfall,
- Verkehrsunfall,
- Erstickungsunfall,
- Suizidversuche,
- Fremdschädigung durch Körperverletzungen.
Medizinische Folgen: Behinderung, Pflege- und Rehabilitationsbedarf
Aus medizinischer Sicht sind die Folgen für den Betroffenen dramatisch: Der Niedergang von Nervenzellen im zentralen Nervensystem haben oftmals schwere Behinderungen zur Folge, die kaum reversibel, also in der Regel nur wenig rückgängig zu machen oder zu kompensieren sind. Das hat einen hohen Pflegebedarf zur Folge. Ein hypoxischer Hirnschäden verursacht, dass die Betroffenen viele Verrichtungen des täglichen Lebens nicht (mehr) selbständig vornehmen können. Bei Babys oder Kleinkindern verläuft die Entwicklung in der Regel verzögert; es kann zu epileptischen Anfällen kommen (sog. Ulegyrie). Betroffene Kinder können regelmäßig kein normales Leben führen.
All dies führt zu einem großen Pflegebedarf, der auch die Angehörigen stark belastet. Eltern tragen für ein geschädigtes Kind große Verantwortung, geben oft ihre Berufe auf, verwenden ihr Vermögen auf die Pflege. Ein hypoxischer Hirnschaden ist für Familien ein dramatisches Lebensereignis. Er stellt vieles auf den Kopf. Abgesehen davon ist gerade ein Geburtsschaden insoweit dramatisch, als sich Vorfreude auf das eigene Baby und die Lebensplanung von einem Tag auf den anderen ins Gegenteil verkehren.
Aber auch für ältere Geschädigte gibt, dass der hypoxische Hirnschaden in der Regel Pflegebedarf nach sich zieht, aber zugleich auch die Notwendigkeit der Rehabilitation. Rehabilitation bzw. die Therapie der Hirnschädigung sind mühsam, aber natürlich ist es jede Anstrengung wert, Lebensqualität, kognitive und motorische Leistungen wieder zu verbessern. Gerade bei Kindern besteht Hoffnung, dass die Flexibilität des Gehirns von Kindern noch einige Kompensation von Schädigungen ermöglicht. Leider bleiben dennoch oft Schäden für den Rest des Lebens zurück.
Rechtliche Folgen: Verantwortlichkeit und Verursachung, Schadensersatz und Schmerzensgeld
Aus rechtlicher Sicht werfen Fälle des hypoxischen Hirnschadens verschiedene Fragen auf. Die Hirnschädigung führt – wie beschrieben – zu einschneidenden Folgen. Es steht fest, dass hier ganz erhebliche Kosten anfallen, etwa für Therapie, Pflege und Rehabilitation, gegebenenfalls aber auch Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und weitere Schadenspositionen. Diese materiellen Einbußen sind oftmals als Schadensersatz zu kompensieren. Hinzu kommt ein Schmerzensgeld, das die erlittenen immateriellen Schäden kompensieren soll. Ein hypoxischer Hirnschaden kann bei Angehörigen unter Umständen auch einen Schockschaden verursachen, der gleichsam als Schadensersatz kompensiert werden kann.
Dennoch muss geprüft werden, wer für den hypoxischen Hirnschaden verantwortlich ist, ihn also fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Diese Frage ist nicht immer leicht zu beantworten. Abzugrenzen ist die schuldhafte Verursachung von einem schicksalhaften Verlauf, der niemandem zugeschrieben werden kann. Gelegentlich realisiert sich auch ein Risiko, in das ein Patient zuvor eingewilligt hatte. Auch im Geburtsschadensrecht muss genau geprüft werden, ob ein Fehler eines Arztes, einer Hebamme oder einer Pflegekraft vorliegt. Insgesamt sind derartige Frage meist im Rahmen des Arzthaftungsrechts zu prüfen, gelegentlich aber auch im allgemeinen Personenschadensrecht, etwa wenn es um Schädigungen nach Körperverletzungen oder Verkehrsunfällen geht. Solche Fragen des Personenschadensrechts sind dem Arzthaftungsrecht bzw. Geburtsschadensrecht sehr ähnlich.
In Hinblick auf die Pflege können Ansprüche gegenüber der Pflegekassen entstehen. Dies ist eine sozialrechtliche Frage, die wir in unserer Kanzlei ebenfalls bearbeiten, wenn es zu rechtlichen Problemen kommt oder wenn Hilfe benötigt wird.
Kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
Dr. Sebastian Krahnert ist Rechtsanwalt und Arzt. Er ist auf das Medizinrecht spezialisiert. Die Kombination von Jura und Medizin ermöglicht es ihm, Fälle im Arzthaftungsrecht im Allgemeinen und im Geburtsschadensrecht im Speziellen ganzheitlich, kompetent und professionell zu bearbeiten. Dies ist für den Mandanten zielführend. Hinzu kommt, dass Sebastian Krahnert die Fälle mit Empathie und Einfühlungsvermögen bearbeitet. Er ist sich der schwierigen Lage bewusst, in der sich Mandanten hier befinden – und zwar unabhängig davon, ob der hypoxische Hirnschaden durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Schädigung eines Dritten zustande gekommen ist.
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