Fehlerhafte Behandlung einer Zwillingsschwangerschaft durch Gynäkologin: eine beunruhigende Realität
Eine Schwangerschaft ist eine Zeit voller Hoffnung, Vorfreude und Fürsorge für das noch ungeborene Kind. Besonders bei Zwillingsschwangerschaften ist die Betreuung durch Fachkräfte von entscheidender Bedeutung, um das Wohlergehen von Mutter und Kindern bis zur Geburt zu gewährleisten. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Ärzten Fehler unterlaufen, die schwerwiegende Konsequenzen haben können. Dazu gehört, ein fetofetales Transfusionssyndrom nicht zu erkennen. Das Ausmaß der Bedeutung einer kompetenten medizinischen Betreuung während einer Zwillingsschwangerschaft zeigt auch der folgende Fall, den Frau Rechtsanwältin Krahl kürzlich zugunsten der Mutter abschließen konnte.
Eine Gynäkologin hat fälschlicherweise das – hohe – Risiko eines fetofetalen Transfusionssyndroms (FFTS) bei der Zwillingsschwangerschaft unserer Mandantin trotz eindeutiger Symptome und Klinik nicht erkannt.
Fetofetales Transfusionssyndrom (FFTS) als Risiko der Zwillingsschwangerschaft
Das fetofetale Transfusionssyndrom (FFTS) ist eine seltene, aber ernste Komplikation bei eineiigen Zwillingen, die sich eine Plazenta teilen. Bei diesem Krankheitsbild kommt es zu einem ungleichen Blutfluss zwischen den Zwillingen, was zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen und sogar zum Tod führen kann. Eine adäquate frauenärztliche Überwachung und Behandlung ist daher unerlässlich, um die bestmöglichen Ergebnisse für das Outcome der Feten zu erzielen.
Behandlungsfehlerhaftes Unterlassen weiterer Untersuchungen führte zum Tod der ungeborenen Zwillinge
Durch das Unterlassen weiterer Untersuchungen bzw. der rechtzeitigen Einweisung ins Krankenhaus durch die behandelnde Gynäkologin konnten bei unserer Mandantin die lebensrettenden Behandlungsschritte, um den ungleichen Blutfluss zwischen den Zwillingen auszugleichen, nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Beide Feten verstarben im weiteren Verlauf kurz nacheinander an den Folgen des Transfusionssyndroms.
Die Eltern waren zutiefst erschüttert über den Verlust ihrer Kinder und den damit verbundenen vermeidbaren seelischen Schmerz, der ihre Familie bis heute begleitet.
Schmerzensgeld nach langwierigem Rechtsstreits über die Folge des verkannten Transfusionssyndroms
Trotz des tragischen Ausgangs konnte unsere Kanzlei zumindest ein gewisses Maß an Gerechtigkeit herbeiführen. Nach einem langwierigen Rechtsstreit konnte Rechtsanwältin Katja Krahl, die als Fachanwältin vorwiegend Arzthaftungsfälle mit Bezug zu Schwangerschaft und Geburt bearbeitet, ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro für unsere Mandantin erzielen.
Grundsätzlich wird der Fötus nach deutschem Recht erst mit der Geburt als eigenständiges Rechtssubjekt angesehen. Dies bedeutet, dass vor der Geburt keine eigenen Schmerzensgeldansprüche für den Fötus selbst bestehen. Auch der Mutter wird für ihren Verlust regelmäßig kein Schmerzensgeldanspruch zuerkannt. Denn die Gerichte sehen es als „allgemeines Lebensrisiko“ an, wenn Schwangerschaften zu einem Abort führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie – wie im hiesigen Fall – risikobehaftet sind.
Somit stellt sich die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 12.000 Euro als großer Erfolg dar, auch wenn diese Summe natürlich nicht im Ansatz den Schmerz und die Trauer der Eltern über ihre toten Zwillinge kompensieren kann. Es kann jedoch dazu beitragen, die finanziellen Belastungen zu mindern und den Eltern Raum für Trauer und Heilung zu geben.
Dieser erschreckende Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer gründlichen Ausbildung und ständigen Weiterbildung von Ärzten und generell medizinischem Personal, insbesondere in Bereichen wie der fetalen Medizin und der Schwangerschaftsbetreuung. Es ist unerlässlich, dass Gynäkologinnen und Gynäkologen die neuesten Entwicklungen und Leitlinien verstehen und anwenden, um das Wohlergehen ihrer Patienten zu gewährleisten. Von herausragender Bedeutung ist gerade im Bereich von Schwangerschaft und Geburtshilfe auch eine zeitgemäße Teamkultur in Kliniken, die zur Vermeidung von Fehlern beiträgt.
Professionelle Fallbearbeitung im Kinderschadensrecht
Frau Rechtsanwältin Krahl hat sich auf das Kinderschadensrecht spezialisiert. Sie betreut seit vielen Jahren überwiegend Arzthaftungsfälle aus diesem Bereich mit großem Erfolg. Sollten auch Sie oder Ihr Kind durch ärztliche Fehlbehandlung, eine Straftat oder einen Verkehrsunfall geschädigt worden sein, wenden Sie sich gern an uns.