BSG bestätigt: HFNC-Nasenkanülen keine Beatmung im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR)

Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt (BSG) hat am 30.7.2019 ent­schie­den (B 1 KR 13/18 R), dass HFNC-Nasen­ka­nü­len nicht als Beatmung im Sin­ne der Deut­schen Kodier­richt­li­ni­en gezählt wer­den kön­nen. Eine Berück­sich­ti­gung als Beatmungs­stun­den kommt nicht in Betracht. Dies ent­spricht der Rechts­auf­fas­sung, die wir in ver­schie­de­nen Ver­fah­ren vor­ge­tra­gen und auch in einem frü­he­ren Arti­kel an die­ser Stel­le ver­öf­fent­licht haben. Der Auf­fas­sung des Baye­ri­schen Lan­des­so­zi­al­ge­richts und des LSG Hes­sen sind wir inso­weit früh­zei­tig ent­ge­gen­ge­tre­ten. Es ist erfreu­lich, dass die höchst­rich­ter­li­che Recht­spre­chung unse­re Ansicht teilt. Dies geht aus dem ent­spre­chen­den Ter­mins­be­richt her­vor (Ter­mins­be­richt zu: BSG, Urteil vom 31.7.2019, B 1 KR 13/18 R).

HFNC-Atemunterstützung ist keine Beatmung im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinen (BSG)
Das BSG hat zutref­fend ent­schie­den, dass HFNC-Atem­un­ter­stüt­zung kei­ne Beatmung im Sin­ne der Deut­schen Kodier­richt­li­ni­en darstellt

Die Ent­schei­dung über­rascht indes nicht. Sie steht kon­se­quent in einer Linie mit der bestehen­den Recht­spre­chung zur CPAP-Atem­un­ter­stüt­zung. Die recht­li­chen Argu­men­te haben wir aus­führ­lich in einem ande­ren Arti­kel dargelegt.

HFNC-Atemunterstützung ist keine Beatmung im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinen

Soweit es dem Ter­mins­be­richt zu ent­neh­men ist (Urteil im Voll­text noch nicht abruf­bar), teilt das Gericht offen­bar die hie­si­ge Rechts­auf­fas­sung. HFNC-Atem­un­ter­stüt­zung erfüllt bereits im Aus­gangs­punkt die Defi­ni­ti­on der DKR der „Beatmung“ nicht. Es han­delt sich der Sache nach allen­falls um eine Form der Atem­un­ter­stüt­zung. Sie ist noch weni­ger inva­siv als CPAP, da es sich um ein offe­nes Sys­tem han­delt. Die DKR regeln, wann Sys­te­me, die nicht die Defi­ni­ti­on der Beatmung erfül­len, berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Für HFNC exis­tiert eine sol­che Aus­nah­me­re­ge­lung nicht.

Mit gro­ßem Inter­es­se erwar­ten wir die Urteils­be­grün­dung im Detail.

Prozessuale Konsequenzen

Rechts­an­walt Krah­nert, zugleich Fach­an­walt für Medi­zin­recht und Arzt, lei­tet in unse­rer Kanz­lei das Team für sta­tio­nä­re Abrech­nungs­fra­gen. Um auch im Kos­ten­in­ter­es­se unse­rer Man­dan­ten zu han­delt, haben wir Ver­fah­ren unter Abwar­ten auf die BSG-Ent­schei­dung ruhend gestellt. DIe­se Ver­fah­ren kön­nen nun wie­der auf­ge­nom­men wer­den. Für Rechts­an­walt Krah­nert stand von Anfang fest, dass die Ent­schei­dun­gen, die HFNC zu Atem­stun­den hin­zu­ge­zählt haben, bei Lich­te betrach­tet kei­nen Bestand haben. Sie spren­gen schlicht­weg den Wort­laut der Deut­schen Kodierrichtlinien.

Dar­über hin­aus muss­ten wir die Erfah­rung machen, dass teil­wei­se auf unters­ter argu­men­ta­ti­ver Ebe­ne ent­schie­den wur­de. So hieß es ein­mal durch das Gericht: „Wenn es mein Kind wäre, soll­te es auch die bes­te Behand­lung bekom­men.“ Dass HFNC als medi­zi­ni­scher Fort­schritt für die Kran­ken­häu­ser weit­aus kos­ten­güns­ti­ger ist als die inva­si­ve Beatmung steht auf einem ganz ande­ren Blatt. Wenn der medi­zi­ni­sche Fort­schritt mit redu­zier­tem Auf­wand, weni­ger Kos­ten und gerin­ge­rer Inva­si­vi­tät ein­her­geht, war­um soll davon die Ver­si­cher­ten­ge­mein­schaft nicht pro­fi­tie­ren dürfen?

Es hat sich im Ergeb­nis als rich­ti­ge Ent­schei­dung gegen sämt­li­che Ent­schei­dun­gen, die Bezug auf das LSG Bay­ern und das LSG Hes­sen genom­men haben, Rechts­mit­tel ein­zu­le­gen. Hilf­reich für der­ar­ti­ge Ent­schei­dun­gen ist die medi­zi­ni­sche Kom­pe­tenz unse­rer Kanz­lei. Wir freu­en uns, Fäl­le nicht allein aus recht­li­cher Per­spek­ti­ve bear­bei­ten zu kön­nen, son­dern zugleich den medi­zi­ni­schen Hin­ter­grund nach­voll­zie­hen zu können.

Ger­ne bera­ten wir auch Sie im Rah­men von Aus­ein­an­der­set­zun­gen über die sta­tio­nä­re Abrech­nung. Neh­men Sie Kon­takt mit uns auf.

6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • […] Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt hat mit Urteil vom 30.7.2019 im Sin­ne der hier dar­ge­stell­ten Rechts­auf­fa­sung ent­schie­den. Wir ver­wei­sen auf unse­ren geson­der­ten Arti­kel zum Urteil vom 30.7.2019. […]

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  • Dr. med. Helmut Müller, Urologe und DRG-Gutachter
    1. August 2019 20:13

    Bezieht sich die­se Ent­schei­dung nur auf die HFNC-Atem­un­ter­stüt­zung bei Erwach­se­nen oder ist sie auch auf die HFNC-Behand­lung bei Säug­lin­gen und Klein­kin­dern anzuwenden?

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  • Mei­nes Wis­sens ging es in den Vor­in­stan­zen der Ent­schei­dung um ein Früh­ge­bo­re­nes von 1.200 g Geburts­ge­wicht. Das Baye­ri­sche LSG war der Auf­fas­sung, der HFNC-Ein­strom über­win­de gewis­ser­ma­ßen die eige­ne Atem­ar­beit des Kin­des. Dies erschien mir aber damals schon ziem­lich absurd. Dann wür­den die Lun­gen des Kin­des gewis­ser­ma­ßen „wie Bal­lo­ne“ auf­ge­bla­sen. Und wie haben sich die LSG-Rich­ter dann das Aus­at­men vor­ge­stellt, wenn doch der HFNC-Luft­strom die Atem­ar­beit über­win­den soll?

    Kurz gefasst: Die Ent­schei­dung bezieht sich auf die HFNC-Atem­un­ter­stüt­zung bei einem Säug­ling. Bei Erwach­se­nen dürf­te es aber nicht anders zu beur­tei­len sein. Hier sind die genau­en Urteils­grün­de abzu­war­ten. Ich gehe aber nicht davon aus, dass HFNC bei Erwach­se­nen als Beatmungs­zeit gewer­tet wer­den kann (ent­spricht nicht der Defi­ni­ti­on; auch nicht als Ent­wöh­nung, weil HFNC und CPAP zu unter­schei­den sind).

    Freund­li­che Grü­ße, Sebas­ti­an Krahnert

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  • PD Dr.med. Ole-A.Breithardt
    18. August 2019 21:00

    Rein recht­lich gese­hen mag das Urteil zur HFNC kor­rekt sein – der Kom­men­tar an ande­rer Stel­le (https://www.kaysers-consilium.de/dwnld/Weaning_HFNC_Final.pdf ) ist mir per­sön­lich aber aus medi­zi­ni­scher Sicht deut­lich „sym­pa­thi­scher“ und es wäre wün­schens­wert, wenn auch das Sozi­al­ge­richt die dort ange­spro­che­nen Män­gel auf­grei­fen wür­de und die Betei­lig­ten expli­zit zur Kor­rek­tur der Regel­wer­ke auf­ru­fen wür­den! Es muss/sollte auch allen betei­lig­ten Juris­ten bewusst sein, dass sie mit einer rein for­ma­len Aus­le­gung der DRG Richt­li­ni­en im Zwei­fels­fall die zukünf­ti­ge Behand­lung ihrer eige­nen Kin­der und Enkel­kin­der mas­siv gefährden!
    Lei­der haben sol­che kri­ti­schen Über­le­gun­gen wenig Platz… alle Betei­lig­ten soll­ten sich hier­für schä­men und sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst wer­den, hier­zu zäh­len auch Rich­ter, Gut­ach­ter und Rechts­an­wäl­te! Mei­ne per­sön­li­che Mei­nung – muss man nicht tei­len, darf man aber überdenken…

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    • Ist HFNC nicht ein gutes Bei­spiel dafür, dass medi­zi­ni­scher Fort­schritt auch mit einer Redu­zie­rung des Auf­wan­des ein­her­geht? Bei allem Ziel, Bestand zu wah­ren, muss man zur Kennt­nis neh­men, dass HFNC kei­ne Beatmung dar­stellt, son­dern wesent­lich weni­ger inva­siv und für das Kran­ken­haus auch kos­ten­güns­ti­ger ist. Gera­de des­halb ist mir auch nicht ganz klar, war­um die Behand­lung von Kin­dern gefähr­det sein soll. Das DRG-Ver­gü­tungs­sys­tem pau­scha­liert an der einen oder ande­ren Stel­le. Es wäre mei­nes Erach­tens sehr bedenk­lich, wenn die Kran­ken­häu­ser die not­wen­di­ge Behand­lung nicht nach dem medi­zi­ni­schen Stan­dard aus­wäh­len, son­dern nach der Vergütung.

      Die Pau­scha­lie­rung ist an vie­len Stel­len auch güns­tig für die Kran­ken­häu­ser, z.B. bei der Hypo­ka­li­ämie als Neben­dia­gno­se, die mit weni­gen, kos­ten­güns­ti­gen Brau­se­ta­blet­ten behan­delt wird und einen deut­li­chen Mehr­erlös bringt.

      Die rein for­ma­le Aus­le­gung der Richt­li­ni­en zur Kodie­rung ist gera­de eine Fol­ge des­sen, dass sie für Nicht-Juris­ten (wie Kodier­kräf­te) mög­lichst ein­fach in der Anwen­dung sein sollen.

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  • PD Dr.med. Ole-A.Breithardt
    19. August 2019 17:56

    Weni­ger inva­siv“ bedeu­tet nicht auto­ma­tisch „weni­ger Aufwand“.
    So steht es u.a. auch im oben zitier­ten Kom­men­tar von Kay­sers­Con­si­li­um: „Der Auf­wand im Rah­men der per­so­nel­len Betreu­ung die­ser HFNC-ver­sorg­ten Neu­ge­bo­re­nen ist min­des­tens genau so groß wie die Ver­sor­gung der intu­bier­ten bzw. CPAP­ver­sorg­ten Kinder“
    Kos­ten ent­ste­hen heut­zu­ta­ge im wesent­li­chen durch Per­so­nal­auf­wand. Der per­so­nel­le Auf­wand bei einem kon­trol­liert beatme­ten und voll­stän­dig sedier­ten Pati­en­ten ist ungleich nied­ri­ger als bei einem wachen Pati­en­ten den man z.B. mit CPAP „weni­ger inva­siv“ behan­deln möch­te. Ähn­li­ches gilt nach mei­nem Ver­ständ­nis für die HFNC Behand­lung von Neugeborenen.
    Es muss aller­dings zuge­ge­ben wer­den, dass hier das Sys­tem ver­sagt und die Kodier­richt­li­ni­en die Ent­wick­lun­gen nicht ange­mes­sen berück­sich­ti­gen – was auch ein Ver­säum­nis der Ärz­te­schaft ist, aber doch in aller Regel ein­sei­tig zum Nach­teil der Behandler/Krankenhäuser aus­ge­legt wird.
    Die „Hypo­ka­li­ämie als Neben­dia­gno­se“ hat sich inzwi­schen erle­digt … hier lernt das Sys­tem rela­tiv schnell…

    Sie for­mu­lie­ren: „Es wäre mei­nes Erach­tens sehr bedenk­lich, wenn die Kran­ken­häu­ser die not­wen­di­ge Behand­lung nicht nach dem medi­zi­ni­schen Stan­dard aus­wäh­len, son­dern nach der Vergütung.“
    … und dabei ist Ihnen bewusst, dass natür­lich Ver­gü­tung und Behand­lung eng ver­zahnt sind und sein müs­sen! Wenn man den Kran­ken­häu­sern durch (oft nach­träg­li­che) nicht mehr zeit­ge­mä­ße Aus­le­gung der Kodier­richt­li­ni­en das Was­ser abgräbt, dann hat dies natür­lich Konsequenzen.

    Es ist selbst­ver­ständ­lich auch in kei­ner Wei­se bedenk­lich, wenn der Hand­wer­ker das ver­wen­de­te Mate­ri­al und sei­nen Zeit­wauf­wand („Sorg­falt“) nach der Ver­gü­tung auswählt…

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