BGH-Richter Thomas Fischer stellt sein Buch „Im Recht: Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter“ vor
Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (seine Internetseite), bekannt für seine Kolumnen auf Zeit online, hat am vergangenen Donnerstag sein neues Buch „Im Recht: Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter“ vorgestellt: für uns ein Anlass, die Buchvorstellung im Berliner Kulturkaufhaus Dussmann zu besuchen.
Großer Andrang vor der Veranstaltung
Die Buchvorstellung hatte bereits im Vorfeld große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Das Kulturkaufhaus lud bei Facebook ein und promt ging die Buchvorstellung unter Berliner Juristen und solchen, die es werden wollen, viral. Eine große Zahl von Interessierten und Anmeldungen zeigte schon im Vorfeld, dass rechtzeitiges Erscheinen von Vorteil sein würde. Der Untertitel des Buches dürfte insoweit nicht ganz falsch sein: Durch seinen Kurzkommentar zum StGB ist der BGH-Richter spätestens jedem Referendar bekannt, in der Breite der Bevölkerung dürften aber die Kulumnen auf „Zeit online“ ihre Wirkung für die Bekanntheit nicht verfehlt haben.
Bereits eine Stunde vor der Veranstaltung war der Andrang schon groß. Ungefähr drei Viertel der Wartenden wurden enttäuscht und konnten die Buchvorstellung nicht besuchen. Das ist natürlich etwas schade, auch weil bereits durch die Facebook-Einladungen ersichtlich war, dass es eine größere Besucherzahl würde.
Thomas Fischer spricht zur Juristenausbildung, zur juristischen Denkweise und über „meinungslose“ Richter
In seiner bekannten pointierten und eloquenten Art und Weise ging Thomas Fischer sodann auf verschiedene Fragen des Moderators und aus dem Publikum ein. Er las zudem Teile seines Buches. Durchaus unterhaltsam ging er auf verschiedene diskutable Punkte ein. Zum einen sprach darüber, dass seine Publikationstätigkeit nicht mit dem richterlichen Mäßigungsgebot kollidiere. In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft könne man nicht erwarten, dass Richter meinungslose Roboter seien; auch ihnen stehe es zu, sich in den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Zum anderen sprach über die Juristenausbildung, die er dahingehend kritisierte, dass sie oftmals nicht gerade das selbständige Denken befördere, sondern zum kritiklosen Erlernen von Ansichten motiviere. Tatsächlich dürfte hier wohl auch viel an der individuellen Herangehensweise jedes Studenten liegen.
Interessant waren auch die Ausführungen zum Verhältnis von Juristen und Ärzten, was uns als Kanzlei im Medizinrecht natürlich besonders interessiert hat: Schon ab ca. dem 3. Semester reden demnach Medizin- und Jurastudenten aneinander vorbei, weil Juristen eine eigene Herangehensweise an die deutsche Sprache entwickeln. Sie lernen, Wörter und Begriffe zu unterscheiden. Dies setze sich auch später fort: Ein Anwalt und ein HNO-Arzt verstünden sich daher nicht wirklich gut. Glücklicherweise verbinden wir unserer Kanzlei medizinische und juristische Expertise, so dass wir hier für gegenseitiges Verständnis sorgen können.
Zuletzt las Thomas Fischer aus seinem Buch – ein durchaus unterhaltsamer Einblick in das Werk. Wir werden es lesen.
Unser Bezug zum Strafrecht: das Medizinstrafrecht
Für uns war die Lesung natürlich auch deshalb interessant, weil wir uns selbst regelmäßig mit strafrechtlichen Fällen befassen: Das Arzt- und Medizinstrafrecht weist etliche Besonderheiten auf, die sich etwa aus dem Zusammenwirken von medizinrechtlichen Zusammenhängen und Strafrecht ergeben. Vertragsarztrechtliche Zusammenhänge sind etwa beim sogenannten Abrechnungsbetrug zu beachten; im Rahmen der unterlassenen Hilfeleistung oder gar bei der Körperverletzung durch Unterlassen gilt es zu beachten, wann Ärzte überhaupt zum Handeln verpflichtet sind. Auch das Arzthaftungsrecht steht in engem Zusammenhang zu Strafrecht (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte). Nicht zuletzt gibt es Bezüge zum ärztlichen Berufsrecht, beispielweise im Rahmen der unter Strafe stehenden Schweigepflichtverletzung. Das Strafrecht ist Teil des Medizinrechts und steht in engen Bezügen zu dessen Teilgebieten.
Wir kümmern uns, dass sich Anwalt und Arzt in rechtlichen Themen verstehen. Im Übrigen hat auch Thomas Fischer in verschiedene Studienfächer geschaut (Lebenslauf). Seine Kolumnen sind in jedem Fall sehr lesenswert, auch für Studenten und Referendare. Er greift verschiedene aktuelle Themen auf, die durchaus examensrelevant sein können, und regt zum kritischen Denken an.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Journalistische Neider sind schon in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (Nr. 10 vom 13.03.16) unterwegs. Die Missgunst von Frau Bubrowski geht soweit, dass sie sogar das rubrizierte Buch nicht erwähnt.