Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) verschoben
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat bekanntgegeben, dass die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) auf unbestimmte Zeit verschoben worden ist. Ursprünglich sollte dieses Projekt zur flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ab 1. Januar 2016 in Betrieb gehen. Eine Verschiebung kur vor der Inbetriebnahme – anscheinend klingen „BER“ und „beA“ nicht nur ähnlich, sondern nehmen auch einen ähnlichen Verlauf.
Unsere Kanzlei ist über die Veschiebung nicht erfreut. Es mag Kanzleien geben, die neue Technologien ablehnen, weil man „es schon immer anders gemacht hat.“ Dass dies nicht überzeugt, liegt auf der Hand. Aus der Sicht unserer Kanzlei ist es gut, moderne Kommunikationswege für den Rechtsverkehr zu eröffnen, natürlich gesichert durch Verschlüsselung und Authentifizierung. So lassen sich in die Zeit gekommene Technologien wie das Telefax in ihrer Nutzung reduzieren. Versand- und Empfangsbestätigungen schaffen ebenso wie die schnelle, sofortige Übertragung (wie sie jeder von E‑Mails kennt) Rechtssicherheit. In wie vielen Fällen musste sich die Rechtsprechung mit Fragen des (verspäteten/besetzten/papierleeren/usw.) Telefaxes befassen. Das beA kann hier einen Schritt zu mehr zeitgemäßer Modernität in der Anwaltschaft führen, von der auch der Mandant profitiert.
Wir hoffen, dass die BRAK dafür sorgen wird, dass beA schnellstmöglich einzuführen. Unsere Kanzlei ist technisch auf die Neuerung vorbereitet.