Unsere Kanzlei für Medizinrecht hat sich zum Ziel gesetzt, Ärzte umfassend in ihren Belangen rechtlich zu beraten und zu vertreten. Diesem Ziel kommen wir mit großem Erfolg nach.
Bei größeren Aufträgen oder hochkomplexen Angelegenheiten kooperieren wir bei Bedarf mit anderen Juristen oder mit ärztlichen Beratern. Wir setzen unseren Fokus klar darauf, als Anwaltskanzlei für Ärzte (und Zahnärzte) höchste Qualität im Medizinrecht bei fairen Honoraren zu gewährleisten. Rechtsanwalt Krahnert hat seine Kenntnisse aus Studium, Referendariat und Berufspraxis durch den Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht abgerundet.
Folgende Bereiche des Arztrechts gehören zu unseren Schwerpunkten:
- Vorwurf eines Behandlungsfehlers (Arzthaftungsrecht)
- Ermittlungen oder Anklagen durch die Staatsanwaltschaft (Arztstrafrecht)
- Ermittlungen der Ärztekammern oder andere rechtliche Auseinandersetzungen mit ihnen (Berufsrecht)
- Vertragsgestaltung von Ärzten untereinander (Gesellschaftsrecht), etwa für
- Berufsausübungsgemeinschaften („Gemeinschaftspraxis“)
- Praxisgemeinschaften
- Gerätegemeinschaften
- Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
- Praxisverkäufe und Nachbesetzung
- Rechtsprobleme im Vertragsarztrecht, etwa
- Plausibilitätsprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Abrechnungsprüfungen
- Nachbesetzungsverfahren
- Zulassungsverfahren als Vertragsarzt
- Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft
- Probleme rund um die Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- mit Patienten
- mit Privaten Krankenversicherungen
- im Rahmen von Wahlleistungen
- Privatliquidation
- Probleme bei der Heil- und Hilfsmittelverordnung
- und weitere.
Daneben befasst sich Rechtsanwalt Krahnert auch mit Fällen aus anderen Rechtsgebieten, vor allem dem Zivilrecht (insbesondere Schadensrecht) und dem Verwaltungsrecht, in dem er ebenfalls einige Expertise sammeln konnte.
Stellen Sie uns Ihren Fall vor! Wir können gemeinsam schauen, ob er in unser Leistungsangebot passt und eine gemeinsame Linie für die Fallbearbeitung erarbeiten.