Als Privatpatient ausgeben um einen schnellen Termin zu erhalten?
Ist es eine gute Idee sich als gesetzlich versicherter Patient als Privatpatient auszugeben, um schneller einen Termin zu erhalten? Wohl nicht. Leider ist es nicht nur eine allgemeine Erfahrung, dass es als „Kassenpatient“ schwieriger ist, zeitnah einen Arzttermin zu erhalten. Das Versorgungsstärkungsgesetz soll in diesem Zusammenhang durch die Verpflichtung zur zeitnahen Terminvergabe Abhilfe schaffen. Das Gesetz hat insoweit auch zu Kritik geführt. Auch wenn diese Frage nicht ganz unumstritten ist und es viele Ärzte gibt, die keine Unterschiede in der Terminvergabe zwischen Kassen- und Privatpatienten machen, besteht vielfach die Beobachtung, dass es einen solchen Unterschied gerade gibt. Auch die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hat in einer Stichprobe eklatante Unterschiede festgestellt.
Rechtslage: Ärzte können Patienten auch wieder abweisen
Jedenfalls dann, wenn man einen Termin zu einem Zeitpunkt erhalten hat, in dem der Arzt nur Privatsprechstunden durchführt, kann der Arzt einen solchen Patienten wieder zurückschicken. Darauf weisen aktuell auch Medienberichte hier, wie hier in der Welt online. Es trifft zu, dass die Verpflichtung zur sofortigen Behandlung nur im Notfall besteht. Patienten riskieren also, zum Termin gar nicht behandelt zu werden. Wie ein Arzt in einer Sprechstunde vorgeht, in der er sowohl Privat- als auch GKV-Patienten behandelt, ist sicher etwas schwieriger zu beurteilen. Als Grundsatz bleibt, dass auch hier keine Pflicht zur sofortigen Behandlung besteht. Andererseits dürfte er für den Patienten ein Zeitfenster von vorherein eingeplant werden, so dass es sich nur schwer behaupten lassen wird, keine Zeit für den „falschen“ Patienten zu haben. Aber auch hier dürfte sich im Ergebnis durchsetzen, dass der Arzt in seiner Terminvergabe auch in solchen Situation recht frei ist und einen neuen Termin vereinbaren kann.
Empfehlung für Patienten: Ehrlich bleiben bei der Frage nach einem Termin
Patienten sollten bei Terminverabredungen ehrlich bleiben. Immerhin geht es um den Abschluss eines Behandlungsvertrages, für dessen Bedingungen die Versicherteneigenschaft eine wichtige Rolle spielt. Hier ist man bei Falschangaben zumindest von der Wertung her in der Nähe des Betruges, der auch unter anderem eine Täuschung über Tatsachen voraussetzt: Der Tatbetand dürfte aber im Ergebnis wegen der anderen Voraussetzungen nicht erfüllt sein. Unabhängig von rechtlichen Aspekten sollte es auch Patienten an einer guten Arzt-Patienten-Beziehung gelegen sein. Was für eine Behandlung soll man erwarten, wenn man den Kontakt zu seinem neuen Arzt so beginnt? Andererseits können Patienten ihre Ärzte frei wählen. Wenn es genug niedergelassene Vertragsärzte gibt, kann man sich auch einen suchen, bei dem sich der Kassenpatient nicht zweitklassig fühlt.
Bei Problemen kann es sinnvoll sein, sich an die Kassenärztliche Vereinigung vor Ort zu wenden. Sie muss den Versorgungsauftrag der Gesetzlichen Krankenversicherungen sicherstellen, also auch zeitnahe Termine ermöglichen. Zukünfig werden hierfür separate Stellen eingerichtet. Auch Krankenkassen bieten oftmals Terminvergabeservices an. Sollte der Ärger sehr groß sein, ist auch eine Beschwerde bei der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung möglich, die dem Patienten jedoch nicht unmittelbar weiterhelfen wird. Begründet dürfte eine solche Beschwerde jedenfalls dann sein, wenn der Arzt bei akuten Krankheitsbilder vollkommen unangemessene Termine („Sie könnten Krebs haben; kommen Sie in neun Monaten…“) vergibt oder gar eine Notfallbehandlung verweigert.
Empfehlung für Ärzte: Augenmaß bei der Terminvergabe
Ärzte sollten Augenmaß bei der Terminvergabe walten lassen. Sie sind als Vertragsärzte zur Behandlung von GKV-Patienten verpflichtet. Die Unterschiede zwischen Kassen- und Privatpatienten zu eklatant und offensichtlich werden zu lassen, ist kontraproduktiv. Es wird Unzufriedenheit geschürt und, wenn diese zu groß wird, greift gelegentlich auch der Gesetzgeber ein – eben wie beim Versorgungsstärkungsgesetz. Die Notfallbehandlung sollte immer ermöglicht werden. Hier droht ggf. auch Strafbarkeit. Auch bei akuten Krankheitsbildern sollte das Terminmanagement so gestaltet sein, dass eine adäquat zeitnahe Behandlung erfolgt.
Aus unserer Anwaltspraxis kennen wir etwa ein Beispiel, bei dem ein GKV-Patient mit hausärztlichem Überweisungsschein von einer rheumatologischen Arztpraxis faktisch abgewiesen wurde, obwohl er ein hochakutes Krankheitsbild einer Autoimmunerkrankung hatte. Die Tresenkraft verwies darauf, dass man eine „Bestellpraxis“ sei; den nächsten freien Termin gebe es in etwas über einem halben Jahr. Eine solche Vorgehensweise ist in der vertragsärztlichen Versorgung regelmäßig rechtswidrig; sie ist für den Arzt auch haftungsrechtlich riskant. In unserem Fall war eine Differentialdiagnose zwischen der Autoimmunerkrankung und einem malignen Lymphom erforderlich. Es leuchtet jedem ein, dass das Zuwarten von über sechs Monaten hier mehr als bedenklich gewesen wäre. Glücklicherweise fand der betroffene Patient einen anderen Facharzt, der ihm angesichts der Symptomatik einen schnellen Termin gab.
Daraus ergibt sich auch, dass Sprechstundenhilfen gut angewiesen sein und im Zweifel lieber einmal mehr Rücksprache mit dem Arzt halten sollten, gerade wenn Patienten mit Überweisungsscheinen kommen. Der Arzt muss seine Praxis so organisieren, dass medizinisch adäquate Entscheidungen getroffen werden. Dies gilt auch bei der Vergabe von Terminen und der Entscheidung über die möglicherweise sofort notwendige Behandlung. Bei Unklarheiten hierzu bietet unsere Kanzlei auch Beratung im Medizinrecht an.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Habe richtig Probleme nach der Augenoperation wegen grauer Star auf beiden Augen in Juli 2021. Sehvermögen hat sich in den letzten Monaten stark verschlechtert. Makula wurde auch festgestellt. Bin „nur“ Kassenpatient“. Als Privatpatient Termin kein Problem. Ich muss bis Oktober warten.
Wir können gut verstehen, dass Sie eine solche Situation persönlich sehr belastet. Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen, dass sich die Probleme nach der Operation wieder etwas gelegt haben.
Viele Grüße!