Patientenverfügung: Anwalt, Notar, Arzt oder Internetformular?
Die Patientenverfügung gehört zum Angebot unserer medizinrechtlichen Kanzlei. Gemeinsam mit der Vorsorgevollmacht und ggf. einer Betreuungsverfügung gehört sie zu einem Vorsorgepaket, das die freie und selbstbestimmte Entscheidung in schwierigen Situationen aufrechterhalten soll. Wie sollte man eine Patientenverfügung erstellen lassen? Die Patientenverfügung beim Anwalt bietet einige Vorteile.
In Betracht kommt die Erstellung durch einen Rechtsanwalt, eine notarielle Patientenverfügung, die Erstellung durch einen Arzt oder die Selbstanfertigung durch den Patienten, ggf. mit Hilfe eine Formulars aus dem Internet. Zur Klarstellung muss jedoch eines vorweg gesagt werden: Für die Wirksamkeit und die Gültigkeit der Patientenverfügung ist es egal, wie sie erstellt wurde. Das Zuziehen eines Notars ist zwar möglich, regelmäßig aber nicht erforderlich. Unabhängig von der Erstellung können Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht in das Zentrale Vorsorgeregister eingetragen werden; und zwar durch institutionelle Nutzer wie Rechtsanwälte und durch Privatpersonen, jeweils gegen ein geringes Entgelt.
Vorteile der Erstellung der Patientenverfügung beim Anwalt
- Es ist eine Berufspflicht des Rechtsanwaltes, das Interesse seines Mandanten zu verwirklichen. Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten beinhalten Risiken und bergen Konfliktpotential in sich. Es ist wichtig, das Interesse des Mandanten genau zu ermitteln und in den Verfügungen niederzulegen.
- Anwaltliche Tätigkeit beinhaltet typischerweise auch die individuelle Gestaltung von Verträgen und Verfügungen. Die notarielle Tätigkeit ist hingegen eher von Neutralität, von Beglaubigungen und Beurkundungen bestehender Verträge geprägt. Der Notar erfüllt damit eine öffentliche Funktion, auf die es bei Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten regelmäßig nicht ankommt. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Beglaubigung durch einen Notar Vorteile bieten. Keinesfalls ist sie jedoch zwingend.
- Ein Rechtsanwalt berät über Risiken der jeweiligen Verfügungsinhalte und zeigt Wege auf, diese Risiken abzumildern.
Patientenverfügung als ärztliche Dienstleistung
Auch Ärzte können für ihre Patienten eine Patientenverfügung erstellen. Die Kosten werden privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die ärztliche Patientenverfügung hat den Vorteil, dass der Arzt in der Regel seine Patienten genauer kennt und die medizinischen Entscheidungen erläutern kann. Allerdings muss sich der Arzt auch eine entsprechend lange Zeit nehmen. Ärzte sind zudem nicht in der Vertragsgestaltung ausgebildet. Bei allem medizinischen Verständnis ist daher zu hinterfragen, ob die Verfügung auch in juristischer Hinsicht hinreichend individuell ist oder ob es sich nicht vielmehr um assistiertes Ausfüllen vorgefertigter Formulare handelt.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit Vordrucken aus dem Internet
Besser als keine Patientenverfügung zu haben ist es sicher, ein kostenloses Internetformular zu benutzen. Allerdings sind diese regelmäßig nicht sehr individuell, so dass eigene Wünsche und Vorstellungen des Patienten im Rahmen der Standardisierung der Formulare verloren gehen können. Gravierender kann es aber sein, Entscheidungen ohne Beratung zu treffen. Dies betrifft neben medizinischen Entscheidungen und ihrer Tragweite auch die juristische Dimension: Es ist wichtig, sich die Tragweite und Bedeutung seiner abgegebenen Erklärungen zu vergegenwärtigen. Auch in Hinblick auf die Vorsorgevollmacht kann es erhebliche Risiken geben, wenn sich der Verfügende der Risiken der Bevollmächtigung nicht bewusst ist. Anwaltliche Beratung kann hier helfen. Eine individuell erstellte Patientenverfügung beim Anwalt bietet die Gewähr für die Verwirklichung des individuellen Willens.
Unser Angebot: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit anwaltlichem Handwerk und ärztlichem Verständnis
Rechtsanwalt Krahnert ist Anwalt und Arzt. Die Vorteile des medizinischen Verständnisses und der juristischen Expertise lassen sich gerade bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für unsere Mandanten sinnvoll nutzen. Über unser Angebot informieren wir auch auf einer gesonderten Seite. Wir bieten die Patientenverfügung beim Anwalt mit dem Plus der medizinischen Expertise.