Schmerzensgeld für Unfallopfer
Das Schmerzensgeld für Unfallopfer gehört zu einer Reihe von Ansprüchen gegen den Unfallgegner im Verkehrsrecht. Insgesamt gehört es in den Komplex des Schadensersatzes. Gerade bei gravierenden Unfallfolgen kann das Schmerzensgeld für Unfallopfer einen großen Teil der finanziellen Kompensation des erlittenen Schadens einnehmen. Schadensersatz und Schmerzensgeld sind jedoch nicht nur auf das Personenschadensrecht beschränkt: auch im Arzthaftungsrecht – beispielsweise bei Geburtsschäden – spielen diese Ansprüche eine große Rolle. Die Expertise unserer Kanzlei als Rechtsanwalt und Arzt zugleich ist ein großer Vorteil bei der Beurteilung des Sachverhaltes und beim Umgang mit der Rechtsfolge, dem Schadensersatz und Schmerzensgeld für Unfallopfer.
Typische Unfallschäden, die zum Schmerzensgeld für Unfallopfer führen
Unfälle bringen eine Reihe von typischen, schweren Unfallschäden im Bereich der Personenschäden mit sich, die allen häufigen Unfallarten auftreten können (Verkehrsunfall, Fahrradunfall, Motorradunfall, Sportunfall):
- Schädel-Hirn-Trauma: Das Schädel-Hirn-Trauma (SHT) ist eine typische Folge von Unfällen jeder Art. Es entsteht durch die Einwirkung von Kräften auf das Gehirn, die etwa durch einen Aufprall oder durch Schleudern des Kopfes („Schleudertrauma“) entstehen. Das Ausmaß des Schädel-Hirn-Traumas kann sehr unterschiedlich ausfallen und wird medizinisch abgestuft beurteilt. Es reicht von einer einfachen Gehirnerschütterung bis hin zu schweren Quetschungen des Gehirns. Entsprechend kann auch die Symptomatik sehr unterschiedlich ausfallen.
- Amputation: Der Verlust von Gliedmaßen kann unter anderem Folge von Unfällen sein. Ihre Auswirkungen sind oftmals gravierend und beeinträchtigen das Leben des Betroffenen dauerhaft und schwer.
- Querschnittslähmung: Die Querschnittslähmung (Paraplegie) gehört zu den schweren Unfallfolgen, die das weitere Leben dauerhaft beeinträchtigen. Die konkreten neurologischen Ausfälle hängen von der Höhe der Nervenschädigung im Rückenmark und dem Ausmaß der betroffenen Nerven ab. Gerade bei Läsionen des Halsmarks sind die Folgen ganz gravierend.
- Verlust des Augenlichts (Erblindung): Der Verlust einer Sinneswahrnehmung ist für Menschen gravierend. Zwar entsteht die Erblindung am häufigsten noch immer durch Krankheiten; gleichwohl kann sie auch Folge von Unfällen sein. Insoweit beeinträchtigt sie das weitere Leben erheblich.
- Polytrauma: Das Polytrauma bezeichnet das Zusammentreffen mehrerer Verletzungen, wobei eine einzelne oder ihr Zusammenfallen lebensbedrohlich ist. Das Polytrauma bedarf einer intensiven medizinischen Therapie. Naturgemäß können abhängig vom Heilungserfolg Schäden dauerhaft bestehen bleiben.
- Knochenbrüche (Frakturen): Frakturen bedürfen je nach Ausmaß einer intensiven Therapie. Auch bei ihnen können dauerhafte Schäden verbleiben. Es kann jedoch auch zu einer vollständigen Genesung kommen. Gerade bei komplizierteren Brüchen fallen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und mögliche Folgeschäden jedoch erheblich ins Gewicht.
Diese und weitere Unfallfolgen führen unter anderem zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld für Unfallopfer. Dabei sind die konkret eingetretenen Folgen, aber auch die noch möglichen und wahrscheinlichen Folgen zu berücksichtigen.
Unterschied von Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld soll immaterielle Schäden finanziell ausgleichen, vgl. § 253 BGB. Im Unterschied zum Schadensersatz geht es daher auch beim Schmerzensgeld für Unfallopfer darum, die erlittenenen Verletzungen von Körper und Gesundheit finanziell auszugleichen, die sich aus sich selbst heraus keinen „Geldwert“ haben. Dabei sind Art, Ausmaß und Dauerhaftigkeit des entstandenen Gesundheitsschadens ebenso zu berücksichtigen wie Einbußen des Lebensqualität und das Erleiden von Schmerzen im eigentlichen Sinne. Je nach Art der Schädigung kann neben dem Festbetrag des Schmerzensgeldes auch eine Geldrente beansprucht werden. Freilich – eine Geldzahlung kann gerade einen bleibenden Schaden nicht wiedergutmachen; er kann aber dazu beitragen, die Folgen zu lindern und Rechtsfrieden herzustellen.
Zu Kürzungen des Schmerzensgeldes kann es beispielsweise kommen, wenn den Betroffenen eigenes Mitverschulden trifft oder wenn bei ihm bereits Vorerkrankungen bestehen.
Zu den typischen Positionen des Schadensersatzes gehoren demgegenüber etwa finanzielle Aufwendungen für die Heilbehandlung, zerstörte oder beschädigte Gegenstände (bei Verkehrsunfällen etwa das Auto) oder der Verdienstausfall infolge der Schädigung.
Ganzheitliche anwaltliche Vertretung
Selbstverständlich beschränkt sich die anwaltliche Vertretung nicht nur auf das Geltendmachen des Schmerzensgeldes für Unfallopfer. Es gilt vielmehr, den Fall ganzheitlich zu betrachten. Für unserer Kanzlei bedeutet dies: Neben dem Schmerzensgeld für Unfallopfer befassen wir uns selbstverständlich mit allen weiteren Ansprüchen infolge des Unfalls. Neben dem Zivilrecht – also den Ansprüchen gegen den Unfallgegner und ggf. seine Versicherung – gehört zur ganzheitlichen anwaltlichen Betreuung auch, wenn gewünscht in sozialrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Belangen zu beraten und zu vertreten.
Ganzheitlichkeit für uns bedeutet aber auch, den Fall mit der Perspektive als Rechtsanwalt und Arzt zu betrachten. Gerade in Fällen mit medizinischem Einschlag ist diese Qualifikation ein erheblicher Vorteil, denn wir können Art, Ausmaß und Folgen der Schädigung nachvollziehen, verstehen ärztliche Gutachten auch ohne „Übersetzer“ und begegnen Medizinern auf Augenhöhe. Medizin und Recht – die Leidenschaft unserer Kanzlei: Hier gibt es keine halben Sachen. Wir arbeiten für unsere Mandanten gewissenhaft, kompetent, empathisch und mit Liebe zum Detail.
Kontakt mit uns
Nicht nur beim Schmerzensgeld für Unfallopfer: Wir helfen Ihnen in Ihren rechtlichen Angelegenheiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Kosten entstehen dabei erst, wenn wir uns vertieft in Ihren Fall einarbeiten müssen.