Was tun bei einem Behandlungsfehler?
Hinweise für Patienten
Medizinische und juristische Laien haben oft Schwierigkeiten, das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers richtig zu beurteilen. Als Kanzlei für Medizinrecht in Berlin, die sich unter anderem auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert hat, möchten wir Ihnen einige Hinweise geben, wie Sie sich bei einem möglichen Behandlungsfehler am besten verhalten sollen. Vieles hängt hier von Ihrem Einzelfall ab. Einige Dinge sollten Sie jedoch beachten, um die spätere rechtliche Aufarbeitung Ihres Falles nicht unnötig zu erschweren.
Dokumentieren Sie den möglichen Behandlungsfehler und seine Umstände
Ein Grundproblem im Arzthaftungsrecht ist, dass sowohl die Dokumentation der Behandlung als auch das Wissen über das tatsächliche Geschehen und seine medizinische Bewertung regelmäßig beim behandelnden Arzt liegen. Die Rechtsprechung hat zwar über Jahrzehnte Grundsätze herausgearbeitet, die dieses Informations- und Wissensgefälle ausgleichen sollen. Dennoch benötigt der Anwalt für Arzthaftung auf Patientenseite Informationen, um Ansätze für sein Tätigwerden zu finden. Deshalb ist es wichtig, auch als Patient die Behandlung und ihre Umstände so weit wie möglich selbst zu dokumentieren. Ein im Arzthaftungsrecht tätiger Anwalt kann die Dokumentation des Patienten nutzen, um zu beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.
Wichtig ist hierbei insbesondere:
- Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an. Schreiben Sie alles auf, woran Sie sich erinnern. Auch Details, die Ihnen unbedeutend vorkommen mögen, etwa beiläufige Bemerkungen des Pflegepersonals, können im Nachhinein wertvolle Ansatzpunkte bilden. Ein Behandlungsfehler lässt sich so leichter feststellen. Das Gedächtnisprotokoll ist oft eine der wenigen Möglichkeiten die bleiben, wenn wenig andere Dokumentationen gesammelt wurden. Merken und notieren Sie sich auch, welche Ärzte Sie behandelt haben. Fand ein Aufklärungsgespräch statt? Wenn ja, wann? Mit welchem Inhalt?
- Fertigen Sie Fotos an, soweit es möglich ist. In vielen Fällen bietet es sich an, die Behandlung, ihren Erfolg oder Misserfolg zu fotografieren. Damit schaffen Sie mögliche Beweismittel für ein späteres Verfahren. Auch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen wird es erleichtert, Feststellungen über Behandlungsfehler zu treffen, wenn er sich auch visuell einen Eindruck verschaffen kann. Gerade bei Operationen kann es auch sinnvoll sein, einen Vorher/Nachher-Vergleich anhand von Fotografien vorzunehmen.
- Holen Sie gegebenenfalls auch eine zweite ärztliche Meinung ein und lassen sich ein Attest darüber ausstellen, das den Zustand nach der Behandlung dokumentiert. Dieses Attest kommt zwar keinem medizinischen Sachverständigengutachten gleich, kann aber zumindest den Gesundheitszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentieren. Auch das kann in die spätere Bewertung einfließen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.
Sichern Sie Zeugen rund um den möglichen Behandlungsfehler
Zeugen sind im Zivilprozess wichtige Beweismittel. Es ist für einen Anwalt im Arzthaftungsrecht misslich, wenn zwar Erinnerungen an Zeugen vorhanden, diese in Person jedoch nicht mehr ausfindig zu machen sind. Die Beweisführung für den Behandlungsfehler wird dadurch deutlich erschwert. Besser ist es, Zeugen rechtzeitig namhaft zu machen. Natürlich wird nicht jeder Zeuge gleich „wertvoll“ sein. Eine Wahl zu haben, wie man seine Beweisführung für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers vornimmt, ist jedoch immer besser, als keine Wahl zu haben. Deshalb sollten Patienten folgendes beachten:
- Im Krankenhaus können andere Patienten im gleichen Zimmer spätere Zeugen sein. Tauschen Sie Namen und Adressen aus.
- Meist sieht das Pflegepersonal den Patienten häufiger als die Ärzte. Merken und notieren Sie sich die Namen von Schwestern und Krankenpflegern.
- Auch Ihre Angehörigen oder die Angehörigen anderer Patienten können wertvolle Beobachtungen gemacht haben. Gerade bei fremden Personen sollten Sie auch hier Namen und Adressen notieren.
Bewahren Sie Dokumente gut auf: Sie können Hinweise zu Behandlungsfehlern geben
Wenn Sie Dokumente erhalten haben, können sich hieraus wertvolle Hinweise für die Beurteilung ergeben, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Dies betrifft etwa:
- Operationsberichte
- Röntgenbilder, CDs mit Röntgen‑, CT- oder MRT-Aufnahmen
- Aufklärungsbögen und ‑dokumente
- Atteste, Überweisungen, Rezepte und andere ärztliche Dokumente
Gegebenenfalls lassen sich hieraus wichtige Schlüsse ziehen.
Daneben sollten Sie aber auch alle Dokumente aufbewahren, aus denen sich Ihre materielle (d.h. meist finanzielle) und immaterielle (d.h. Schmerzen, Einbußen an Lebensqualität etc.) ergeben:
- Atteste über Folgebehandlungen nach der möglicherweise fehlerhaften Behandlung
- Rechnungen und Quittungen über Aufwendungen, die der Behandlungsfehler verursacht hat
- ggf. eigene Aufzeichnungen (z.B. ein Schmerzprotokoll)
- Dokumente, aus denen Einbußen ihrer Erwerbsfähigkeit oder ihrer Einkünfte hervorgehen
Stellen Sie den möglichen Behandlungsfehler einem Rechtsanwalt vor
Es gibt zwar verschiedene Stellen, die sich mit medizinischen Behandlungsfehlern befassen. Oft ist aber nicht klar, ob diese nicht insoweit interessengeleitet sind, als die Interessen des Geschädigten nicht im Vordergrund stehen. Ein Rechtsanwalt für Medizinrecht bzw. für Arzthaftungsrecht ist den Interessen seines Mandanten verpflichtet. Vertritt er Patienten, verfolgt er auch deren Interessen weiter. Natürlich kann es sinnvoll sein, andere offizielle Stellen zu involvieren. Ohne fachkundigen Beistand besteht aber die Gefahr, seine Ansprüche selbst nicht zielführend verfolgen zu können. Sollte es zu gerichtlichen Verfahren kommen, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ohnehin regelmäßig erforderlich, weil wegen der hohen Streitwerte die meisten Verfahren im Arzthaftungsrecht vor den Landgerichten ablaufen, wo ein Anwaltszwang herrscht. Mit einem Rechtsanwalt gelingt auch die Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation des Arztes.
Rechtsanwalt Sebastian Krahnert ist zugleich auch approbierter Arzt. Als Anwalt im Medizinrecht kann er den medizinischen Sachverhalt erfassen, Probleme und mögliche Fehler erkennen und sich mit anderen professionellen Akteuren auf einer Gesprächsebene treffen. Gerade im Arzthaftungsrecht ist die Doppelqualifikation von Medizin und Recht ein entscheidender Vorteil für die qualifizierte Fallbearbeitung, um den Behandlungsfehler treffend zu erkennen. Stellen Sie unserer Kanzlei im Herzen von Berlin Ihren Fall vor, wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen. Rechtsanwalt Krahnert prüft für Sie gerne das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und vertritt Sie kompetent, professionell und zielstrebig.
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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] konnten. Dies ist etwa fraglich, wenn ein Angehöriger unter Narkose durch einen Behandlungsfehler während einer Operation […]
Eine Freundin von mir wurde im Krankenhaus falsch behandelt, weil die Akten vertauscht wurden. Sie hat ein Medikament bekommen welches eine allergische Reaktion hervorgerufen hat. Das war für sie ein Traumatisches Erlebnis, da sie einen Anfall bekommen hat. Ich habe ihr empfohlen einen Anwalt für Medizinrecht zu suchen und zu klagen.
Wie Sie erwähnen, ist jeder Einzelfall von Behandlungsfehler anders. Ich frage mich, ob auch eine unnötige operation laut Medizinrecht als Behandlungsfehler gilt. Der Arzt von meiner Mutter hat ihr eine Karpal-Tunnel-Operation verschrieben, aber ich vermute, dass sie sie nicht wirklich braucht. Es wäre auf jeden Fall sinnvoll, eine zweite (oder sogar dritte) Meinung einholen.
Auch eine unnötige (= nicht indizierte) Operation kann ein Behandlungsfehler sein. Ob eine Operation im Einzelfall indiziert ist oder nicht, lässt sich aber nicht pauschal beantworten, auch nicht bei der Karpaltunnel-Operation. Im Zweifel müsste Ihre Mutter das überprüfen lassen.