Kanzleierfolg: Vergleichsschluss vor dem Arbeitsgericht Berlin nach fristloser Kündigung eines Assistenzarztes
In einem Kündigungsschutzfall konnten wir erfolgreich für unseren Mandanten im Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin einen hohen Vergleichsbetrag erzielen. Dank unseres arbeitsrechtlichen Fachwissens gelang es, eine fristlose Kündigung abzuwenden und das Arbeitsverhältnis im Guten zu beenden. Hierfür haben wir den Mandanten arbeitsgerichtlich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vertreten. Innerhalb weniger Wochen konnten wir für den von uns vertretenen Arbeitnehmer einen Vergleich mit dem Arbeitgeber ausverhandeln. Wir berichten über den Fall.
Fristlose Kündigung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes
Dem Verfahren lag eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung des Mandanten zugrunde. Dieser war als Assistenzarzt bei einer großen privaten Krankenhauskonzern tätig. Anfang des Jahres erreichte ihn dann eine fristlose Kündigung seines Arbeitgebers. Gründe wurden darin nicht genannt und waren auch nicht ersichtlich. Um sich gegen die Kündigung zu wehren, sich der Mandant an uns. Denn das vorgeworfene Verhalten hatte sich gar nicht zugetragen. Mit Hilfe einer effektiven und wirtschaftlichen Verfahrensführung gelang es uns, innerhalb weniger Wochen die fristlose Kündigung zu beseitigen und für den Mandanten eine hohe Abfindung zu verhandeln.
Der Fall hat abermals verdeutlicht, dass selbst bei guter Arbeitsmarktlage für Ärztinnen und Ärzte eine Kündigungsschutzklage lohnt. Gerade für den Arbeitnehmer ist das Verhältnis von Aufwand und möglichem Nutzen günstig, weil die Chance auf eine einvernehmliche Einigung mit Zahlung einer Abfindung in arbeitsgerichtlichen Verfahren oft sehr hoch ist.
Anwaltliche Unterstützung im Arbeitsrecht
Mithilfe einer Kündigungsschutzklage setzten wir uns zur Wehr und erzielten vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich, der die Vorstellungen des Mandanten übertreffen konnte. Neben der Zahlung einer hohen Vergütungssumme konnten wir ausstehende Lohnzahlungen sowie ein Arbeitszeugnis mit der Note „gut“ verhandeln.
Wenn Sie Beratung oder eine anwaltliche Vertretung in einer arbeitsrechtlichen Sache benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht und können diese durch unsere Tätigkeit im Gesundheitssektor auf die besonderen Anforderungen dieses Bereiches übertragen. Gerade bei einer Kündigungsschutzklage ist schnelles Handeln gefragt, da für diese nur eine kurze Frist nach Zugang der Kündigung besteht. Handeln Sie daher schnell. Hauptansprechpartnerin für Arbeitsrecht ist Rechtsanwältin Laura Hänsel.