Erfolg als Opferanwalt: hohe Freiheitsstrafe für Totschlag
Unsere Kanzlei für Medizinrecht hat einen ganzheitlichen Ansatz bei der Vertretung unserer Mandanten. Im vorliegenden Fall haben wir erfolgreich die Angehörigen eines Geschädigten vertreten, der einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen ist. Hier bieten wir die Vertretung als Opferanwalt an. Vorsätzliche Tötungsdelikte gehören zu den schwersten Verbrechen nach unserer Rechtsordnung. Da wir uns u.a. auf Personenschäden spezialisiert haben, beraten und vertreten wir auch die Angehörigen bei Todesfällen.
Im konkreten Fall haben wir die Angehörigen des Geschädigten eines Totschlages (§ 212 StGB) vertreten. In der Verhandlung ging es u.a. um eine umfassende Würdigung rechtsmedizinischer Gutachten und Stellungnahme, die wir durch unsere medizinische Expertise zielführend voranbringen konnten. Ebenso gelang es, Zeugen auf relevante Aspekte zu befragen, die vom Gericht und der Staatsanwaltschaft noch nicht erfragt wurden.
Insgesamt konnten wir im Rahmen der Nebenklage dazu beitragen, den Tathergang und das Tatmotiv kritisch zu hinterfragen. Wir konnten zur Wahrheitsfindung beitragen. Die Einlassung des Angeklagten stellte sich dadurch als nicht plausibel heraus. Das äußere Tatbild war von massiver Gewalt geprägt. Im Rahmen des abschließenden Plädoyers stellte Rechtsanwalt Krahnert die Aspekte heraus, die das besondere Ausmaß der Gewalt und das unklare Tatmotiv betrafen. Auch dadurch wurde der Angeklagte letztlich zu einer Freiheitsstrafe nahe an der möglichen Höchststrafe veurteilt, denn das Gericht griff viele dieser Aspekte in seiner Urteilsbegründung wieder auf.
Nebenklage ermöglicht Interessenvertretung der Angehörigen im Strafverfahren durch einen Opferanwalt
Die Vertretung erfolgte in diesem Fall im Rahmen einer strafrechtlichen Nebenklage. Unter anderem bei Tötungsdelikten haben Angehörige des Geschädigten ein Recht, am Strafverfahren als Nebenkläger aktiv teilzunehmen. In derartigen Fällen übernehmen wir die anwaltliche Vertretung. Vielfach besteht sogar die Möglichkeit, dass die Kosten der anwaltlichen Vertretung ganz oder teilweise vom Staat getragen werden. Ziel ist es, den Angehörigen kostenlos oder kostensparend einen Opferanwalt zur Verfügung zu stellen.
Einzelheiten zu den Kosten der Vertretung klären wir im Erstgespräch. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Kostentragung durch den Staat, die bei schwersten Gewalttaten vorgesehen ist. Sprechen Sie uns einfach an.
Das Strafverfahren dient jedoch nur dazu, die dem Staat obliegende Strafverfolgung rechtsstaatlich in einem fairen Verfahren umzusetzen. Es dient in der Regel nicht individuellen Ansprüchen. Die Nebenklage ist hierbei die Möglichkeit, durch Anträge, ein eigenes Fragerecht, eigene Beweismittel oder auch durch Rechtsmittel Einfluss auf das Verfahren im Interesse des Geschädigten oder der Angehörigen auszuüben.
Individuelle Ansprüche des Geschädigten und der Angehörigen im Adhäsionsverfahren
Vielfach ist es möglich, im Wege des Adhäsionsverfahrens eigene zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten oder Angehörigen zu realisieren. In diesem Fall entscheidet das Strafgericht über entsprechende Anträge. Allerdings tun sich Strafgerichte mit komplexen Ansprüchen oft schwer. Jedenfalls Schmerzensgeldansprüche (ggf. als Teil des Erbes) und das sogenannte Angehörigenschmerzensgeld lassen sich so oftmals schon im Strafverfahren realisieren.
Komplexe zivilrechtliche Ansprüche besser im zivilgerichtlichen Verfahren
Sofern es um komplexere Ansprüche geht, ist es oftmals besser, diese im zivilgerichtlichen Wege durchzusetzen. Die Zivilgerichte sind auf derartige Ansprüche spezialisiert. Als Kanzlei sind wir bemüht, bestmögliche Erfolge für unsere Mandanten zu erzielen. In einer individuellen Strategieplanung können wir klären, welcher Weg sich für den konkreten Fall am ehesten anbietet.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie den Verlust eines Angehörigen rechtlich prüfen lassen wollen und die Vertretung durch einen Opferanwalt wünschen
Gerne beraten und vertreten wir Sie, wenn den Verlust eines Angehörigen zu beklagen haben. Nicht immer muss es sich um vorsätzliches Verbrechen handeln: Auch im Rahmen der Arzthaftung kann es zu klärungsbedürftigen Todesfällen kommen. Ob im Fall eines Verbrechens, eines Unfalls oder eines Fehlers: Wir nehmen uns Ihres Anliegens mitfühlend an und vertreten Ihre Interessen als Opferanwälte entschlossen gegenüber Schädigern und Versicherern. Nehmen Sie zur Terminvereinbarung gerne Kontakt mit uns auf.