Kanzleierfolg: Schmerzensgeld und Schadensersatz nach misslungener Brustvergrößerung
Es gibt viele Gründe, warum sich Frauen für eine operative Brustvergrößerung entscheiden. Angefangen bei der Bewältigung von Erkrankungen, nach starker Gewichtsabnahme bis hin zum alleinigen Wunsch, die Körperästhetik zu verändern: Es gibt viele Motive für eine solche Operation. Daraus hat sich ein Markt entwickelt, denn mit Brustvergrößerungen lässt sich gutes Geld verdienen. Eine Brustaugmentation – so der Begriff für den Eingriff in der medizinsichen Fachsprachen – kostet mehrere tausend Euro. Korrektur- und Folgeoperationen sind oft noch wesentlich teurer. So überrascht es nicht, dass auch wir als Kanzlei für Medizinrecht immer wieder mit Fällen der plastischen Chirurgie befasst sind.
Auch unseriöse Anbieter führen die operative Brustvergrößerung durch
Dass nicht jeder Marktteilnehmer seriös und qualifiziert ist, zeigt sich zum Leidwesen der Betroffenen oftmals erst nach der Operation. Beim Betrachten des Ergebnisses bereuen viele Frauen, überhaupt den Schritt gegangen zu sein, ihre Brust vergrößern zu lassen. So war es auch in unserem Fall. Eine größere und für ihre Angebote sehr bekannte Einrichtung im Bereich der ästhetischen Medizin in Berlin operierte durch einen ihrer Ärzte eine junge Frau, die sich erhoffte, ihre Ästhetik verbessern zu können. Nach der operativen Brustvergrößerung waren die Brüste völlig deformiert; die Brustwarzen standen „kreuz und quer“, nur nicht dort, wo sie sein sollten. Auch die Präparation der Implantattaschen erwies sich als dürftig.
Es ist uns gelungen, mit der Gegenseite einen Vergleich auszuhandeln. Dieser Vergleich beinhaltet ein weit überdurchschnittliches Schmerzensgeld und die Kosten für die Folgebehandlung in einer seriösen Klinik. Zusätzlich übernimmt die Gegenseite unsere Anwaltskosten, so dass die Betroffene hiermit nicht belastet ist. Mit einem Vergleich lassen sich Fälle relativ unkompliziert beenden. Beide Seiten müssen einverstanden sein. Allerdings hat ein Vergleich auch Risiken — die anwaltliche Beratung ist unbedingt erforderlich!
Wir gehen davon aus, dass die Betroffene über den Vergleich mehr Geld erzielen konnte als durch ein mögliches Urteil. Auch diese Frage kann aber nur im Einzelfall betrachtet werden und ist anwaltlich zu prüfen.
Aufklärungsrüge, Behandlungsfehler, Schaden
Operationen zur Brustvergrößerung haben selbstverständlich Risiken. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der Enttäuschung der Betroffenen, wenn sie die Operationsfolgen erleben und das Endergebnis sehen. Vor der Brustaugmentation muss daher eine umfangreiche Aufklärung erfolgen. Wie intensiv diese erfolgen muss, hängt nach der Rechtsprechung von verschiedenen Faktoren ab. Ob im konkreten Fall eine hinreichende Aufklärung erfolgt ist, prüfen wir im anwaltlichen Gespräch und der anschließenden Fallbearbeitung. Eine „Massenabfertigung“ ist bei der Aufklärung jedoch vollkommen fehl am Platz. Wenn falsch aufgeklärt wurde, haften der Arzt oder die Klinik jedoch nicht zwangsläufig. Auch hier muss anwaltlich genau geprüft werden, ob hierfür die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Ein Behandlungsfehler kann ebenfalls vorliegen. Unsere Kanzlei hat im Medizinrecht eine besondere Qualifikation: Wir vereinen die medizinische und juristische Studienabschlüsse in einer Kanzlei und kooperieren zusätzlich mit weiteren Ärzten. Dies erleichtert die Einschätzung der Fälle. Medizinische Begriffe sind für uns Alltag; keine böhmischen Dörfer. Oft helfen schon nachbehandelnde Ärzte durch ihre Atteste weiter. Gut ist stets ein Gedächtnisprotokoll der betroffenen Frau. Auch die Einholung von Gutachten ist möglich. Letztverbindlich können jedoch nur gerichtliche Sachverständigengutachten die Frage nach dem Behandlungsfehler klären. Nicht jedes schlechte Ergebnis einer Operation zur Brustvergrößerung ist auch ein Behandlungsfehler!
Als Schadensersatz werden Schmerzen und das weitere Leiden unter Operationsfolgen durch ein Schmerzensgeld ausgeglichen. Darüber hinaus kommen weitere Schadenspositionen in Betracht, etwa ein Verdienstausfall oder Nachbehandlungskosten. Gerade eine Korrekturoperation kann Betroffene schnell finanziell überfordern, wenn sie das Geld für die Brustvergrößerung mühsam zusammengespart haben. Die Frage des Schadensumfangs gehören in die individuelle anwaltliche Beratung.
Anwaltliche Vertretung empfehlenswert
Aus der Erfahrung heraus blocken Schönheitskliniken oft ab. Juristische Laien können schwer einschätzen, ob sie wirklich einen Anspruch gegen ihre früheren Behandler haben oder nicht. Eine anwaltliche Beratung hilft hier weiter. Aus der Erfahrung vieler Fälle heraus können wir im Bereich der ästhetischen Medizin fundierte Einschätzungen abgeben. Wenn auch Sie eine Beratung und ggf. eine Vertretung in Ihrem Fall wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt mit unserer Kanzlei auf und vereinbaren einen Termin zur Beratung. Gerne helfen wir Ihnen weiter — nicht nur bei misslungener Brustvergrößerung, sondern auch bei anderen medizinrechtlichen Anliegen.