Legalisation und Haager Apostille: LAGeSo verschärft Anforderungen im Approbationsverfahren
Im Verfahren zur Erteilung der Approbation als Arzt oder Zahnarzt sind bei ausländischen Abschlüssen die Zeugnisse in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Bislang akzeptierten die Behörden die Dokumente in dieser Form weitgehend. Seit Januar 2017 hat das LAGeSo in Berlin jedoch die Verwaltungspraxis verändert. Die Echtheit der Urkunden ist durch die Haager Apostille bzw. die Legalisation durch eine deutsche Auslandsvertretung zu belegen.
Dies ist nunmehr auch dem aktualisierten Merkblatt des LAGeSo zu entnehmen, das von der Internetseite der Behörde heruntergeladen werden kann. Das LAGeSo verweist insoweit auch auf ein entsprechendes Informationsblatt des Auswärtigen Amtes.
Erfordernis der Legalisation schafft praktische Probleme für Antragsteller
Die Änderung der Verwaltungspraxis stellt Antragsteller vor neue praktische Probleme. Die Legalisation von Urkunden bedeutet einen erheblichen praktischen Mehraufwand. Wenn die ärztliche Tätigkeit in Deutschland geplant wird, sollte eine Legalisation der erforderlichen Urkunden bereits frühzeitig im Herkunftsland erfolgen. Ist der Antragsteller bereits in Deutschland, sieht er sich durch die neue Praxis mit größeren Problemen konfrontiert, denn zuständig bleibt weiterhin die deutsche Auslandsvertretung im Drittstaat. In vielen Fällen führt dies zu einem Aufwand der kaum zu leisten ist.
Legalisationen für syrische Dokumente praktisch kaum möglich
Ein noch größeres Problem ergibt sich daraus, dass die Auslandsvertretung für bestimmte Regionen keine Legalisationen mehr vornehmen. Dies betrifft beispielsweise Syrien. Die deutsche Auslandsvertretung in Beirut, die für Syrien gegenwärtig zuständig ist, nimmt Legalisationen syrischer Dokumente ausweislich der eigenen Internetseite nicht mehr vor, weil es zu vielen Fällen unechter Urkunden gekommen ist. Somit bleibt allenfalls noch die Amtshilfe als Mittel, das in Erwägung zu ziehen ist. Ob das LAGeSo und andere Approbationsbehörden in Deutschland hierzu bereit sind, ist offen.
Konsequenz: Kenntnisprüfung
In der Konsequenz dürfte es daher für viele Antragsteller schwierig sein, legalisierte Dokumente zu beschaffen. Dies hat zur Folge, dass die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht nachgewiesen werden kann und deshalb eine Kenntnisprüfung vorzunehmen ist, um die Appprobation als Arzt zu erhalten. So ist jedenfalls gegenwärtig die Linie des LAGeSo in Berlin.
Für die Antragsteller bedeutet dies einen erheblichen Einschnitt, weil mit der Legalisation bzw. Haager Apostille eine weitere Hürde für die unkomplizierte Approbationserteilung ohne Kenntnisprüfung aufgebaut wird. Rechtlich problematisch erscheinen insbesondere diejenigen Fälle, die gegenwärtig im Antragsverfahren sind und sich nicht auf die geänderte Verwaltungspraxis einstellen konnten, indem sie beispielsweise im Vorfeld ihre Dokumente ausstellen ließen.
Die Beratung und Vertretung im Approbationsverfahren ist ein Schwerpunkt unserer medizinrechtlichen Kanzlei.
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Ich bin Zahnarztin aus Ägypten, arbeite seit 15 Jahren in meiner Privatklinik. Ich habe einen Master-Abschluss in fester Prothese, ich habe mein Sprachstudium bis B1 abgeschlossen, ich habe ein Visum für Deutschland für 1 Jahr, ich möchte als Zahnarztin in Berlin arbeiten, bitte lassen Sie mich wissen, wie Sie anfangen und was zu tun ist und senden Sie mir Kontaktperson wenn möglich, vielen Dank.
Rasha Nabil Morcos