Stark im Medizinrecht. Exzellent in der Beratung. Persönlich an Ihrer Seite.

Die Rechts­an­walts­kanz­lei Krah­nert Krahl + Part­ner steht für abso­lu­te Exper­ti­se und höchs­te juris­ti­sche Qua­li­tät im gesam­ten Bereich des Gesund­heits­we­sens und agren­zen­der. Unser erfah­re­nes Team aus Rechts­an­wäl­ten und Fach­an­wäl­ten für Medi­zin­recht steht bun­des­weit und an unse­rem Stand­ort in Ber­lin fest an der Sei­te unse­rer Man­dan­tin­nen und Mandanten.

Ein beson­de­rer Vor­teil unse­rer Kanz­lei liegt in der engen Ver­zah­nung von medi­zi­ni­scher Fach­ex­per­ti­se und recht­li­cher Durch­set­zungs­stär­ke. Für Pati­en­ten sind wir die star­ken Part­ner bei der Durch­set­zung von Pati­en­ten­rech­ten – ins­be­son­de­re im Arzt­haf­tungs­recht. Bei einem Behand­lungs­feh­ler kämp­fen wir kon­se­quent für Ihr Recht auf Schmer­zens­geld und Scha­dens­er­satz.

Wir ver­tre­ten Kran­ken­kas­sen im Recht der sta­tio­nä­ren Abrech­nung im kom­ple­xen Abrech­nungs­streit mit Kran­ken­häu­sern, bera­ten im medi­zi­ni­schen Arbeits­recht, Appro­ba­ti­ons­recht sowie im ärzt­li­chen Berufs­recht und ver­tei­di­gen Ihre Inter­es­sen im Medi­zin­straf­recht.

Unser inter­dis­zi­pli­nä­rer Ansatz sorgt dafür, dass recht­li­che, wirt­schaft­li­che und stra­te­gi­sche Aspek­te stets Hand in Hand gehen. Unser Anspruch als Ihr Anwalt in Ber­lin: exzel­len­te recht­li­che Bera­tung im Medi­zin­recht, stra­te­gi­sches Den­ken und die kon­se­quen­te Durch­set­zung Ihrer Inter­es­sen — all dies ver­bun­den mit medi­zi­ni­scher Expertise.

Die vie­len posi­ti­ven Rück­mel­dun­gen unse­rer Man­dan­ten sowie unse­re tief­ge­hen­de Spe­zia­li­sie­rung zei­gen, dass uns dies gelingt.

Warum Krahnert Krahl + Partner?

Ihre Experten an der Schnittstelle von Recht und Medizin

  • Einzigartige Doppelkompetenz

    Recht­li­che Bera­tung durch Fach­an­wäl­te und medi­zi­ni­sche Exper­ti­se als Arzt.

  • Erfahrung aus tausenden Mandaten

    Sou­ve­rä­ne Ver­tre­tung in kom­ple­xen Fäl­len der Arzt­haf­tung und im Abrechnungsstreit.

  • Starke Verhandlungsführung

    Über­re­gio­na­les Renom­mee und Durch­set­zungs­kraft für Ihr Schmer­zens­geld und Ihre Rechte.

  • Aktive Dozententätigkeit

    Aner­kann­te Dozen­ten für Ärz­te­kam­mern, Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger, Fach­ver­bän­de und Fortbildungseinrichtungen.

  • Fachanwaltschaften im Medizinrecht

    Höchs­te recht­li­che Fach­kom­pe­tenz für unse­re Mandanten.

  • Medizinische Expertise

    Tief­grei­fen­des Ver­ständ­nis kli­ni­scher Abläu­fe und medi­zi­ni­scher Zusam­men­hän­ge durch ärzt­li­che Qualifikation.

  • Spezialisten für Abrechnungsstreit

    Lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Recht der sta­tio­nä­ren Abrech­nung und im ärzt­li­chen Berufsrecht.

  • Bundesweite Vertretung

    Über­re­gio­na­le Bekannt­heit und kon­se­quen­te Wahr­neh­mung Ihrer Patientenrechte.

Ersteinschätzung Ihres Falles

Ger­ne kön­nen Sie uns Ihren Fall im Bereich des Per­­so­­nen­­scha­­dens- und Arzt­haf­tungs­rechts im Rah­men einer Erst­an­fra­ge schil­dern. Unser Ziel ist es, Men­schen, die einen Kör­per­scha­den erlit­ten haben, zu ihrem Recht zu ver­hel­fen. Nach Ihrer Erst­an­fra­ge wer­den wir die Situa­ti­on basie­rend auf Ihren Anga­ben sorg­fäl­tig prü­fen und Ihnen Rück­mel­dung geben, wie wir mit Ihrem Fall fort­fah­ren können.

Für die Anfra­ge kli­cken Sie auf den Link zu unse­rer Sei­te für die Erst­an­fra­ge. Dort fin­den Sie ein For­mu­lar, mit dem Sie Ihren Fall schil­dern und Ihren Erst­an­fra­ge unkom­pli­ziert elek­tro­nisch an uns rich­ten können.

Unsere Philosophie

Der Erfolg unse­rer Kanz­lei für Medi­zin­recht lebt von unse­ren juris­tisch und medi­zi­nisch hoch­qua­li­fi­zier­ten Teams. Als Fach­an­wäl­te für Medi­zin­recht ist unse­re juris­ti­sche Exper­ti­se auf dem neu­es­ten Stand. Dar­über hin­aus sind wir in medi­zi­ni­schen Fra­gen qua­li­fi­ziert und kön­nen daher gera­de Fäl­le mit medi­zi­ni­schen Bezü­gen mit dem erfor­der­li­chen Weit­blick sowohl juris­tisch als auch medi­zi­nisch opti­mal ein­schät­zen. So kön­nen wir unse­ren Man­dan­ten bereits im Rah­men der Erst­be­ra­tung eine auf Grund­la­ge der ers­ten Schil­de­run­gen rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung der Erfolgs­aus­sicht geben.

Krahnert Krahl + Partner | Kanzlei für Medizinrecht | Anwalt für Medizinrecht

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Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei für Medizinrecht auf:

Mon­tag bis Donnerstag:
09:00 Uhr – 18:00 Uhr
Frei­tag:
09:00 Uhr – 14:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

(030) 220 56 83 – 0

post@kkp-medizinrecht.de

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